BGH: Niederländische Versandapotheke darf pharmazeutische Beratung nicht über Call Center in Deutschland erbringen
In einem von der Wettbewerbszentrale geführten Rechtsstreit hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass eine ausländische Versandapotheke wesentliche pharmazeutische Tätigkeit nicht in Deutschland erbringen darf, wenn sie über keine deutsche Apothekenbetriebserlaubnis verfügt (BGH, Urteil vom 19.07.2012, Az. I ZR 40/11). Zu diesen Tätigkeiten zählt der BGH nach den erst jetzt vorliegenden Urteilsgründen die Beratung von Kunden über eine deutsche Drittfirma