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Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung mit Zuzahlungsverzicht – OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter Zuwendungsverbot

Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 9. Juli 2015, Az. 2 U 83/14) rät die Wettbewerbszentrale zur Vorsicht bei der Werbung mit einem Zuzahlungsverzicht, insbesondere bei Hilfsmitteln für Diabetiker:

Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar.

Rückblick: Vortrag der Wettbewerbszentrale beim BVDVA-Kongress in Berlin – Digitale Apothekenwelt im Fokus

Mit einem Vortrag zum Thema „Praxisbeispiele aus dem Online-Wettbewerb“ war die Wettbewerbszentrale bei dem Kongress des Bundesverbandes Deutscher Versandapotheken (BVDVA) vertreten, der unter dem Motto „Arzneimittelversandhandel 2015 – Strukturiert, sortiert, Patienten-orientiert“ am 11./12.06.2015 in Berlin stattgefunden hat.

Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 – Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel

Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).

Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet:

Kleidung aus Milch? – Wettbewerbszentrale rügt verbrauchertäuschende Werbung

Beim Kauf von Textilien spielt die stoffliche Beschaffenheit für die Kaufentscheidung der Verbraucher eine wichtige Rolle. Irreführende Angaben über die textile Zusammensetzung sind daher immer wieder Gegenstand von lauterkeitsrechtlichen Beanstandungen. Infolge einer Beschwerde musste sich die Wettbewerbszentrale mit einer eher ungewöhnlichen Angabe über die textile Beschaffenheit von Bekleidungswaren befassen.

Gilt die Preisbindung für verschreibungspflichtige Arzneimittel auch für ausländische Versandapotheken? – OLG Düsseldorf legt die Frage dem Europäischen Gerichtshof vor

Dem Prozess, den die Wettbewerbszentrale gegen eine Patientenvereinigung führt, liegt das Bonus-Modell einer niederländischen Versandapotheke zugrunde. Der Patientenverband hatte seine Mitglieder darauf hingewiesen, dass sie beim Bezug ihrer verschreibungspflichtigen Arzneimittel über den ausländischen Versender Rabatte erhielten. Das Landgericht Düsseldorf hatte der Klage stattgegeben und dem Beklagten untersagt, im Rahmen seiner Kooperation mit der Versandapotheke deren Bonus-Modell zu empfehlen.

Verschenken einer Sonnenbrille auch aus Sicht des LG Flensburg unzulässig

Bereits vor einem Jahr hat das Landgericht (LG) Flensburg entschieden, dass die „Kauf 1 Nimm 2“-Aktion eines vor Ort ansässigen Optikers gegen das Zuwendungsverbot des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz verstößt (LG Flensburg, Urteil vom 12.03.2014, Az. 6 O 86/13). Die Flensburger Richter sahen in dem Angebot, beim Kauf einer Brille eine Aktionssonnenbrille in gleicher Stärke kostenlos dazu zu erhalten, keinen nach § 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 b HWG zulässigen Mengenrabatt.

Kostenloser Fahrdienst einer Augenklinik eine handelsübliche Nebenleistung?

Mit dieser Frage hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem aktuellen Urteil ein Verfahren wieder zurück an die Berufungsinstanz verwiesen (Urteil vom 12.02.2015, Az. I ZR 213/13).

Eine Augenklinik hatte Patienten, die zur Diagnostik oder Operation ihre Klinik aufsuchen, einen kostenlosen Fahrdienst nach Hause angeboten. Dieses Angebot hielt ein Mitbewerber wegen eines Verstoßes gegen das Heilmittelwerbegesetz (HWG) für unzulässig.

Die Monsterbacke geht in die nächste Runde – kein Ende in Sicht!

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 12. Februar 2015 entschieden, dass der Slogan „So wichtig wie das tägliche Glas Milch“ auf einem Früchtequark nicht irreführend ist und keine nach der Health Claims Verordnung unzulässige gesundheitsbezogene Angabe darstellt. Der BGH hat die Sache an das Oberlandesgericht Stuttgart zurückverwiesen, damit das Gericht Feststellungen dazu trifft, inwieweit auf dem Produkt Hinweise nach Art. 10 Abs. 2 Health Claims Verordnung hätten gegeben werden müssen. Die Hinweise betreffen beispielsweise

iPad und Kaffeemaschine für den Zahnarzt? – Wettbewerbszentrale warnt Dentalhandel vor Verstößen gegen das Zuwendungsverbot

Das Landgericht Köln hat einen Hersteller von Dentalerzeugnissen zur Unterlassung verurteilt, der Zahnärzten beim Bezug von Dentalprodukten, etwa Implantaten, ein kostenloses iPad inklusive Software angeboten hatte (LG Köln, Urteil vom 22.05.2014, Az. 31 O 30/14). Das Urteil ist nun rechtskräftig geworden, nachdem das von der Wettbewerbszentrale verklagte Unternehmen zwei Tage vor dem Termin zur mündlichen Verhandlung die Berufung beim Oberlandesgericht Köln zurücknahm.

Landgericht Hamburg weist Klage gegen Nivea-Produkte ab – Wettbewerbszentrale kündigt Berufung gegen Urteil des Landgerichts Hamburg an –

Das Landgericht Hamburg hat eine Klage der Wettbewerbszentrale gegen die Beiersdorf AG wegen der Packungsgröße bei Cremes abgewiesen (Landgericht Hamburg, Urteil vom 27.01.2015, Az. 312 O 51/14).

Das Unternehmen vertreibt Kosmetikprodukte unter der Marke „Nivea“ in Faltschachteln, die eine Höhe von ca. 7 cm aufweisen, während der darin enthaltene Tiegel, der auf einer Art „Papp-Podest“ aufsitzt, mit Deckel nur eine Größe von ca. 4 cm hat.

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