Aktuelles Verfahren vor dem OLG Hamm zur Gratis-Abgabe von Brillengläsern – Zuwendungsverbot des § 7 Heilmittelwerbegesetz und Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik
Aus einem aktuell vor dem Oberlandesgericht Hamm (Az. I-4 U 137/14) geführten Verfahren zur Zulässigkeit der Werbung eines Augenoptikfilialisten mit der Gratis-Abgabe von Brillengläsern könnten sich nach Einschätzung der Wettbewerbszentrale weitere Konsequenzen für die Werbung in der Augenoptik ergeben. Am 06.08.2015 findet in dieser Sache ein Termin zur mündlichen Verhandlung statt.