Klage der Wettbewerbszentrale: Landgericht Hannover verurteilt Almased Wellness GmbH wegen Kartellverstoß
Der Hersteller des Abnehmprodukts „Almased Vitalkost“ hatte in einem „einmaligen Aktionsangebot“ den das Produkt vertreibenden Apotheken einen 30 % Bar-Rabatt auf den Einkaufspreis angeboten. Um diesen Rabatt in Anspruch nehmen zu können, sollten sich die so umworbenen Apotheken unter anderem verpflichten, den VK-Preis (Verkaufspreis) von 15,95 € gegenüber den Verbrauchern nicht zu unterschreiten.
