Musterverfahren der Wettbewerbszentrale zur Zulässigkeit von Skonti bei Arzneimitteln – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem LG Aschaffenburg am 27.08.2015
Die Wettbewerbszentrale will in einem Musterverfahren die Frage klären lassen, ob und gegebenenfalls in welcher Höhe pharmazeutische Großhändler Apothekern Skonti auf Arzneimittel gewähren dürfen. Diese Rechtsfrage ist bislang nicht entschieden worden. In dem vor dem Landgericht Aschaffenburg geführten Verfahren ist am 27.08.2015 Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (LG Aschaffenburg, Az. 1 HKO 24/15).
