Wettbewerbszentrale rät zur Vorsicht bei Werbung mit Zuzahlungsverzicht – OLG Stuttgart: Zuzahlungsverzicht bei Hilfsmitteln für Diabetiker fällt unter Zuwendungsverbot
Aus Anlass einer aktuellen Entscheidung des OLG Stuttgart (Urteil vom 9. Juli 2015, Az. 2 U 83/14) rät die Wettbewerbszentrale zur Vorsicht bei der Werbung mit einem Zuzahlungsverzicht, insbesondere bei Hilfsmitteln für Diabetiker:
Die sozialrechtlichen Zuzahlungsvorschriften sollen die Versicherten durch einen Finanzierungsbeitrag zu einem verantwortungsvollen und schonenden Umgang mit dem Beitragsaufkommen im Interesse der Sicherung des Sozialsystems anhalten. Dies stellt aber keine wettbewerbsbezogene Zielsetzung dar.