LG München I: Bio- und Traditionsangaben auf Arzneitee-Verpackungen sind unzulässige Werbung
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das LG München I einem Unternehmen untersagt, Arzneitees zu vertreiben, wenn auf der Verpackung ein Bio-Siegel, der Hinweis „aus ökologischem Landbau“ oder die Angabe „Arzneitee seit 1916“ angebracht sind