LG Koblenz zur Werbung mit Ferntherapie und unzulässiger Facharztbezeichnung
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hatte das Landgericht Koblenz einem Arzt per einstweiliger Verfügung untersagt, medizinische Ferndiagnosen und entsprechende Therapien zu bewerben sowie mit der Bezeichnung „Facharzt für … Akupunktur, Hypnose, Sexualmedizin, Psychoneuroimmunologie, Energie- und Raumfahrtmedizin“ zu werben
