LG Düsseldorf: Versicherungsvertreter ist keine „Assekuranz“ – Hinweis auf die BaFin als Aufsichtsbehörde eines Versicherungsvermittlers ist irreführend
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale gegen einen Versicherungsvertreter hat das Landgericht Düsseldorf diesem untersagt, mit dem Hinweis „x. Assekuranz Service GmbH“ und/oder „Aufsichtsbehörde Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin)“ zu werben (LG Düsseldorf, Urteil vom 28.11.2019, Az. 37 O 26/19 – nicht rechtskräftig).