Kostenloses Girokonto ohne Mindesteingang
Die Wettbewerbszentrale wurde auf die Internetwerbung einer Bankendachorganisation hingewiesen, die auf ihrer Internetseite für die Angebote der von ihr vertretenen Bankhäuser warb mit dem Hinweis
Die Wettbewerbszentrale wurde auf die Internetwerbung einer Bankendachorganisation hingewiesen, die auf ihrer Internetseite für die Angebote der von ihr vertretenen Bankhäuser warb mit dem Hinweis
In zwei Entscheidungen vom 8. Mai 2012 (AZ XI ZR 61/11 und XI ZR 437/11) hat der Bundesgerichtshof die Auslagenersatzklauseln in Nr. 18 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Sparkassen sowie in Nr. 12 Abs. 6 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Banken für unwirksam erklärt.
Ein Kreditvermittler, der nach eigenen Angaben zu den größten Finanzdienstleistern Deutschlands gehört und sich auf „schwierige Fälle“ spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Dienstleistungen im Internet unter Abbildung eines Siegels, in dem es hieß „Geprüfter Service, kostenlos Garantie geprüft 03/2011, Servicenote: ,sehr gut’“.
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Itzehoe die comdirect-Bank zur Unterlassung der irreführenden Werbung für eine Visakarte verurteilt, wenn die Ausstellung dieser Karte entgegen der werblichen Ankündigung von einem monatlichen Geldeingang auf dem Girokonto abhängig gemacht wird (Urteil vom 20.03.2012, Az. 5 O 80/11 – nicht rechtskräftig).
Unter dem 21.09.2011 hatte die Wettbewerbszentrale über ein Prozessverfahren berichtet, das den Abschluss von so genannten „Finanzsanierungsverträgen“ betrifft.
Das Landgericht Münster hatte mit Urteil vom 24.08.2011 (Az. 026 O 55/11, F 5 0172/11) einem Kreditvermittler untersagt, Kunden unter der Überschrift „Genehmigung in Höhe von 100.000 €“ anzuschreiben, um diese zum Abschluss eines kostenpflichtigen so genannten „Finanzsanierungsvertrages“ zu bewegen.
Eine international tätige Bank bot im Internet den Abschluss von Festgeldvereinbarungen an, bei denen Kunden online einen entsprechenden Vertrag zur Geldanlage abschließen konnten.
Kunden, die dieses Online-Angebot der Bank nutzten, erhielten bei Abschluss des Vertrages eine Bestätigung der Kontoeröffnung mit dem entsprechenden Anlagebetrag, auf dessen Rückseite die nach dem Gesetz erforderliche Belehrung über das Widerrufsrecht des Kunden abgebildet war.
So benachrichtigte eine Stadtsparkasse die Teilnehmerin eines Gewinnspiels, bei dem gemäß der Ankündigung Bausparverträge mit einer Gesamtsumme von 100.000 € verlost werden sollten.
Die glückliche Gewinnerin wurde darüber benachrichtigt, dass sie einen Bausparvertrag in Höhe von 15.000 € gewonnen hätte.
Die deutsche Tochtergesellschaft eines weltweit tätigen Beratungshauses warb per E-Mail um Kunden mit Informationen zum Abschluss eines Unternehmenskaufes, bei dem dieses Unternehmen als Berater mitgewirkt hatte. Im Rahmen dieser E-Mail beschrieb das Unternehmen seine Tätigkeit neben der Firmenbezeichnung mit dem Hinweis „Investment Banking“.
Ein Versicherungsvermittler aus Norddeutschland, der sich auf die Vermittlung von Versicherungen für Motor- und Segelyachten spezialisiert hat, bewarb die von ihm angebotenen Vermittlungsleistungen im Impressum seines Internetauftrittes damit, dass die von ihm angebotenen Dienstleistungen, aber auch seine Tätigkeit der Aufsicht der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) unterlägen. Diese Angabe, mit der das Unternehmen um das Vertrauen potentieller Kunden warb, entspricht nicht den Tatsachen, weil tatsächlich die BaFin eine solche Aufsicht über Versicherungsvermittler tatsächlich nicht durchführt.
Die Industrie- und Handelskammer Potsdam veranstaltet in diesem Jahr zum zweiten Mal mit Unterstützung der Schutzvereinigung Deutscher Vermittler von Versicherungen und anderen Finanzdienstleistungen e. V., dem Verband Deutscher Versicherungsmakler e. V., dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e. V., der Wirtschaftskanzlei Perschke, der Vereinigung Votum, Verband unabhängiger Finanzdienstleistungs-Unternehmen in Europa e. V.
und der Wettbewerbszentrale den Kongress der Versicherungswirtschaft in der HK Potsdam
am 10.11.2011.