Neue Pflichten für Online-Vermittlungsdienste und Online-Suchmaschinen und neue Rechte für gewerbliche Nutzer – Plattform-to-Business-Verordnung der EU tritt am 12. Juli 2020 in Kraft
Am 12. Juli 2020 tritt die Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten, auch Plattform-to-Business-Verordnung (P2B-VO) genannt, in Kraft.