Weiterer Anbieter von Kostenfallen im Internet auf Antrag der Wettbewerbszentrale verurteilt – Anbieter von „www.lebensprognose.com“ und „www.88sms.ch“ muss Preis deutlich angeben
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 15.06.2007 (Az. 96 O 21/07 – nicht rechtskräftig) die Internet Service AG, die in der Schweiz ansässig ist, auf Antrag der Wettbewerbszentrale dazu verurteilt, es zu unterlassen, für einen Test mit Fragebogen zu werben, ohne gleichzeitig deutlich den Preis des Tests anzugeben.