Digitale Welt

Über wesentliche Eigenschaften der Ware muss auf Amazon auf der Seite informiert werden, auf der der Verbraucher sein Angebot durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann

In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG München entschieden, dass Amazon die wesentlichen Eigenschaften zu der bestellten Ware auf der Seite angeben muss, auf der der Verbraucher sein Angebot durch Anklicken des Bestellbuttons abgeben kann (Urteil v. 31.01.2019, Az. 29 U 1582/18).

EuGH urteilt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte

Der EuGH hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale entschieden, dass bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte, der unter Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nicht nur auf das Bestehen eines Widerrufsrechts hingewiesen werden muss, sondern auch vor dem Abschluss des Vertrags die Information über die Bedingungen, Fristen und Verfahren für die Ausübung dieses Rechts mitgeteilt werden müssen. Steht bei dem jeweiligen Kommunikationsmittel für die Darstellung eines Muster Widerrufsformulars nur begrenzter Raum bzw. begrenzte Zeit zur Verfügung, muss die Information auf andere Weise in klarer und verständlicher Weise zur Verfügung gestellt werden (EuGH, Urteil v. 23.01.2019, Rs. C-430/17 – Walbusch Walter Busch GmbH & Co. KG/Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs Frankfurt am Main e. V.).

Influencer-Posts können redaktionelle Beiträge sein – konkreter Inhalt und besondere Umstände des Einzelfalls entscheidend

Das Kammergericht Berlin hat in einem Eilverfahren eines Verbands gegen eine Bloggerin und Influencerin Angaben dazu gemacht, wann Beiträge in sozialen Medien als Werbung gekennzeichnet werden müssen (Urteil v. 08.01.2019, Az. 5 U 83/18).

In diesem Verfahren ging es um drei Instagram-Posts der Antragsgegnerin, welche diese nicht als Werbung gekennzeichnet hatte.

1 Jahr Beschwerdestelle Zahlungsentgelte – Wettbewerbszentrale zieht trotz weiteren Klärungsbedarfs positive Bilanz

Seit 13.01.2018 sind die gesetzlichen Regelungen in Kraft, die es Händlern verbieten, für die gängigsten Zahlungsmöglichkeiten zusätzliche Entgelte vom Verbraucher zu verlangen. Die Wettbewerbszentrale hat im Rahmen ihrer Funktion als Selbstkontrollinstitution der Wirtschaft – wie schon im Bereich der SEPA-Diskriminierung – eine Beschwerdestelle eingerichtet, bei der Gewerbetreibende und Verbraucher seit Januar 2018 Fälle mitteilen können, in denen die neuen Regeln nicht umgesetzt wurden. Für Verbraucher geht es dabei um Preistransparenz, für Unternehmer um die Verhinderung von Wettbewerbsverzerrungen, wenn die Regeln von einzelnen nicht umgesetzt werden. Dies insbesondere dann, wenn deren Angebote auf den ersten Blick günstiger erscheinen, weil diese Kosten erst im Laufe des Bestellvorgangs mitgeteilt werden.

Neues Verpackungsgesetz (VerpackG) tritt am 01.01.2019 in Kraft

Am 01.01.2019 wird das neue Verpackungsgesetz in Kraft treten und damit die bisherige Verpackungsverordnung (VerpackV) ablösen. Das neue Gesetz gilt für alle Vertreiber, die Verpackungen erstmals gewerbsmäßig in Deutschland in den Verkehr bringen.

Zur Umsetzung des VerpackG wurde die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister gegründet. Diese nimmt die Aufgaben wahr, die ihr durch das Verpackungsgesetz zugewiesen wurden.

Datenschutzkonferenz veröffentlicht Orientierungshilfe zum Direktmarketing unter Geltung der DS-GVO

Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz – DSK) hat eine Orientierungshilfe zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten für Zwecke der Direktwerbung unter Geltung der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) veröffentlicht. Das 14-seitige Papier ist insbesondere für werbetreibende Unternehmen relevant und kann auf der Webseite der Datenschutzkonferenz heruntergeladen werden (direkt zum PDF-Dokument >>). Auch wenn die Veröffentlichung rechtlich unverbindlich ist, bietet sie doch einen Überblick zu den Ansichten der Aufsichtsbehörden, die auch bei der Datenverarbeitung rund um das Thema Direktwerbung tätig werden können.

Bietet eine natürliche Person gleichzeitig mehrere Waren auf einer Online-Plattform zum Verkauf an, ist nicht automatisch von einem Gewerbebetrieb auszugehen

Der EuGH hat darüber entschieden, ob eine natürliche Person, die auf einer Online-Plattform in acht Anzeigen neue und gebrauchte Waren zum Verkauf anbietet, als „Gewerbetreibende“ i. S. d. UGP-RL (2005/29/EG) eingestuft werden kann (Urteil v. 04.10.2018, Rs. C-105/17 – Komisia za zashtita na potrebitelite/Evelina Kamenova).

Generalanwalt des EuGH nimmt zu Infopflichten zum Widerrufsrecht bei Werbeprospekt mit beigefügter Bestellpostkarte Stellung

In seinen Schlussanträgen zu einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahrenhat hat der Generalanwalt des EuGH ausgeführt, dass es unzulässig ist, wenn bei einem Werbeprospekt mit beigefügter Bestellkarte, das unter die Regelung des Art. 8 Abs. 4 VRRL (2011/83/EU) fällt, nur auf das Widerrufsrecht hingewiesen wird, ohne weitere Informationen dazu zu geben. Ein Muster-Widerrufsformular muss jedoch einem solchen Prospekt nicht beigefügt werden.

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Tannenwaldallee 6
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T: +49 6172 12150
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