LG München untersagt gekaufte Bewertungen im Internet
Das Landgericht München hat heute nach mündlicher Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (Az. 17 HK O 1734/19).
Das Landgericht München hat heute nach mündlicher Verhandlung durch Versäumnisurteil entschieden, dass gekaufte Fake-Bewertungen im Internet rechtswidrig sind (Az. 17 HK O 1734/19).
Wer als Influencer Einkünfte damit erzielt, dass er „Produkte und auch sich selbst vermarktet“, muss „Tags“ als Werbung kennzeichnen, auch wenn er nicht für jeden „Tag“ eine Gegenleistung erhalte oder erwartet habe
– Anbieter für Verhalten des eingeschalteten Verkäufers von Fahrkarten verantwortlich – Das Landgericht Hamburg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Anbieter, der Hamburg und das Hamburger Umland mit Leistungen des öffentlichen Personennahverkehrs versorgt, untersagt, im Rahmen eines Onlineshops und in Allgemeinen Geschäftsbedingungen die Möglichkeit der Zahlung per Lastschrift auf den Einzug von deutschen Konten zu beschränken
Der EuGH hat entschieden, dass eine Einwilligung für die Speicherung und den Abruf von Cookies auf dem Gerät des Besuchers einer Website durch ein voreingestelltes Ankreuzkästchen, das der Nutzer zur Verweigerung seiner Einwilligung abwählen muss, nicht wirksam erteilt werden kann (Urteil v. 01.10.2019, Rs. C-673/17).
Das Bundesverwaltungsgericht hat laut einer Pressemitteilung entschieden, dass der Betreiber eines im Sozialen Netzwerk „Facebook“ unterhaltenen Unternehmensauftritts (sogenannte Fanpage) verpflichtet werden kann, seine Fanpage abzuschalten, falls die von Facebook zur Verfügung gestellte digitale Infrastruktur schwerwiegende datenschutzrechtliche Mängel aufweist (Urteil v. 11.09.2019, Az. BVerwG 6 C 15.18, s. Pressemitteilung des BVerwG).
Der EuGH hat mit Urteil vom 29.07.2019 entschieden, dass der Betreiber einer Website, auf der das Social Plugin „Gefällt mir“ von Facebook eingebunden ist, für das Erheben von personenbezogenen Daten und deren Weitergabe durch Übermittlung an die Plattform datenschutzrechtlich mitverantwortlich sein kann (Rs. C 40/17).
Der EuGH hat entschieden, dass eine Online-Plattform wie Amazon nicht verpflichtet ist, dem Verbraucher vor Vertragsabschluss stets eine Telefonnummer zur Verfügung zu stellen, wenn sie andere Kommunikationsmittel zur Verfügung stellt, mit denen der Verbraucher effizient mit ihr in Verbindung treten kann (EuGH, Urteil v. 10.07.2019, Rs. C-649/17 – Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände – Verbraucherzentrale Bundesverband e. V./Amazon EU Sàrl).
Das LG München I hat über eine Klage gegen die viagogo AG wegen diverser lauterkeitsrechtlicher Verstöße entschieden (Urteil v. 04.06.2019, Az. 33 O 6588/17).
Die Beklagte betreibt eine Ticketplattform. Während des Bestellvorgangs auf ihrer Internetseite blendete sie blickfangmäßig die Garantie „Alle Tickets auf unserer Seite kommen mit einer 100%-Garantie. Was bedeutet das für Sie? Sie kaufen mit Gewissheit. Wir garantieren Ihnen gültige Tickets für die Veranstaltung!“ ein.
Nach der EuGH-Entscheidung zur Verwendung von kostenpflichtigen Rufnummern für die Kontaktaufnahme zu einem Online-Händler (EuGH, Urteil vom 02.03.2017 – Rs. C -568/15) gibt es nun auch weitere Klarheit in Bezug auf die Verwendung einer kostenpflichten Service-Rufnummer im Rahmen einer Widerrufsbelehrung: Das OLG Hamburg hat in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Musterverfahren die Verwendung einer kostenpflichten Mehrwertdienste-Rufnummer in einer Widerrufsbelehrung als unzulässig angesehen
Nach einer Pressemitteilung des LG München I hat dieses entschieden, dass eine Influencerin zumindest ihre Posts ohne Gegenleistung durch Unternehmen nicht als Werbung kennzeichnen muss, da für die angesprochenen Verkehrskreise das gewerbliche Handeln der Influencerin erkennbar sei (Urteil v. 29.04.2019, Az. 4 HK O 14312/18, nicht rechtskräftig), Urteilsgründe lagen zum Zeitpunkt der News noch nicht vor). Im konkreten Fall seien die Anzahl der Follower der Beklagten ausschlaggebend gewesen, ebenso wie der Umstand, dass es sich um ein öffentliches, verifiziertes und mit einem blauen Haken versehenes Profil handle.