LG Karlsruhe – Fotos von Influencern auf denen Markennamen vertaggt sind, müssen als Werbung gekennzeichnet werden
Das LG Karlsruhe hat in einem Verfahren gegen die Influencerin Pamela Reif entschieden, dass diese von ihr auf Instagram veröffentlichte Postings mit Werbung kennzeichnen muss (Urteil v. 21.03.2019, Az. 13 O 38/18 KfH, nicht rechtskräftig). Der Volltext dieser Entscheidung liegt bislang noch nicht vor.