Auch Amazon Marketplace-Verkäufer müssen auf Verbraucher-Widerrufsrecht hinweisen
Nach einer aktuellen Entscheidung des Landgerichts Würzburg sind auch Verkäufer, die auf der Amazon-Plattform als selbständige Unternehmer Waren verkaufen, verpflichtet, den Verbraucher auf sein ihm gesetzlich zustehendes Widerrufsrecht hinzuweisen (Urteil vom 07.08.2018, Az. 1 HK O 434/18). Geschieht dies nicht, so liegt ein Wettbewerbsverstoß vor.