Änderungen zum Widerrufsrecht treten am 4. August 2011 in Kraft
Am 03. August 2011 wurde das „Gesetz zur Anpassung der Vorschriften über den Wertersatz bei Widerruf von Fernabsatzverträgen und über verbundene Verträge“ im Bundesgesetzblatt verkündet (BGBl. Teil I Nr. 41). Damit treten die Änderungen zum Widerrufsrecht am 04. August 2011 in Kraft.