Der Verband der Bausachverständigen Deutschlands e.V., das Kompetenzzentrum Bau Mecklenburg-Vorpommern der Hochschule Wismar und der Bereich Bauingenieurwesen führen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer zu Schwerin, dem Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V., dem Immobilienverband Deutschland IVD, Verband der Immobilienberater, Makler, Verwalter und Sachverständigen Region Nord e.V. und dem Wismarer Bauseminare e.V. vom 05. bis 07. Oktober die 18. Nordischen Bausachverständigentage durch.
Dieses mehrtägige Kolloquium wendet sich an Sachverständige aus dem Bereich Bau, an Wissenschaftler und Juristen, an Architekten und Bauingenieure aus Behörden, Planungsbüros und Bauunternehmungen sowie Wohnungswirtschaftler. In drei Sektionen werden an den einzelnen Tagen Themen aus den Bereichen Wertermittlung für Boden und Gebäude, Analyse von Bauschäden sowie Vermeidung derselben und rechtliche Aspekte des Sachverständigenwesens erörtert und zu diesen Themen vorgetragen.
Die Wettbewerbszentrale ist durch Herrn Rechtsanwalt Dr. Andreas Ottofülling, München, vertreten. Er wird zu dem Thema „Chancen und Risiken der Werbung von Sachverständigen“ referieren und aus seiner langjährigen beruflichen Praxis berichten und dabei gezielt auf die Entwicklungen der letzten Jahren mit den „neuen“ Werbemöglichkeiten für Sachverständige einerseits und den möglichen lauterkeitsrechtlichen Problemen andererseits eingehen. Neben diesen wettbewerbsrechtlichen Themen beleuchten andere Referenten haftungs- und versicherungsrechtliche sowie urheberrechtliche und andere Fragen.
Weiterführende Hinweise
Weitere aktuelle Nachrichten
-
LG München I: Werbung mit Bezeichnung „Versicherung“ durch eine Versicherungsvermittlerin irreführend
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Bewerbung von Hörgeräten mit Aktionspreis
-
Rückblick: Online-Seminar zu Green Claims und Nachhaltigkeit in der Werbung – Update Rechtsprechung und Regulierung
-
Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit UVP bei Möbel-Eigenmarken
-
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt ab 28. Juni 2025 – Was Unternehmen jetzt wissen müssen