Ist in einem redaktionellen Artikel ein Hyperlink gesetzt, der auf eine Werbe-Seite führt, so muss dies für den Nutzer erkennbar sein. Fehlt es hieran, so liegt ein Verstoß gegen das so genannte redaktionelle Trennungsgebot und damit gegen §§ 3, 4 Nr. 3 UWG vor.
LG Berlin, Urteil v. 26.7.2005, Az: 16 O 132/05
Quelle: Wettbewerbsrecht Aktuell: Urteils- und Literaturauswertung 12/2005
Weitere aktuelle Nachrichten
-
Wettbewerbszentrale setzt PAYBACK-Grenze bei Hörtests durch
-
Die Nr. 1 im Landkreis? Wettbewerbszentrale beanstandet Werbung mit Spitzenstellung
-
LG Düsseldorf: Werbung mit „Wurmmittel“ und „Zeckenmittel“ für Ergänzungsfuttermittel unzulässig
-
Ab heute gilt die neue EU-Verpackungsverordnung (PPWR)
-
Update: Wettbewerbszentrale klagt wegen KI-Chatbot
