Das Landgericht Fulda hat entschieden, dass die Betreiberin einer Vermittlungsplattform für Monteur-Unterkünfte irreführend warb, weil die Immobilienanzeige eines Dritten sowohl Brutto- als auch Nettopreise für das Anmieten der Wohnungen beinhaltete (Urteil vom 27.06.2025, Az. 7 O 4/25, nicht rechtskräftig).
Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale wegen widersprüchlicher Preisangaben gegen die Plattform. In der Anzeige wurden zunächst Preise inklusive Mehrwertsteuer hervorgehoben, während am Ende unter „Zusätzliche Preisinformationen“ stand, dass „alle Preise netto (…) zzgl. der MwSt.“ zu verstehen seien. Die Wettbewerbszentrale hatte das als Irreführung und Verstoß gegen die Preisangabenverordnung beanstandet.
Plattformbetreiber haftet für widersprüchliche Angaben des Vermieters
Die Plattform hatte eingewandt, dass die Nettoangabe aus einem Freitextfeld eines Vermieters stamme und sie für den Widerspruch daher nicht verantwortlich sei. Das Gericht sah allerdings die Plattform in der Haftung. Einerseits stelle die Plattform einheitliche Angebotsmasken bereit. Andererseits sehe sie in ihren Gestaltungsrichtlinien selbst eine „redaktionelle Überprüfung“ neuer Einträge vor. Damit habe sich die Plattform die Inhalte Dritter zu eigen gemacht.
Weiterführende Informationen
F 02 0244/24
fs
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