In einem Grundsatzverfahren zur Plattformhaftung hat die Wettbewerbszentrale aktuell Klage vor dem LG Frankfurt a. M. wegen Rechtsverstößen bei Google Ads eingereicht. Die Zentrale möchte klarstellen lassen, dass Google verantwortlich ist, auf Meldungen hin bestimmte rechtswidrige Werbung Dritter zu entfernen.
Oberhalb der Suchergebnisse präsentierte Google als „gesponsert“ gekennzeichnete Werbeinhalte, bekannt als Google Ads. In den bezahlten Anzeigen warben bestimmte Unternehmen unter anderem für e-Zigaretten. Das Gesetz über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzG) verbietet eine solche Werbung allerdings umfassend, sowohl in den Medien als auch im Internet.
Notice and Take Down Verfahren
Die Wettbewerbszentrale machte den in Irland ansässigen Betreiber Google auf die verbotenen Inhalte aufmerksam. Auf den Hinweis reagierte Google jedoch nicht. Auch eine daraufhin folgende förmliche Beanstandung des Verbands blieb unbeantwortet.
In der Rechtsprechung ist lange etabliert, dass Internetdienste für die klar rechtswidrigen Inhalte Dritter haften können, wenn sie diese Inhalte nach Hinweisen nicht entfernen. Dieses sogenannte „Notice and Take Down Verfahren“ gilt nach Meinung der Wettbewerbszentrale auch bei verbotener Werbung für Tabakerzeugnisse, weil ein Rechtsverstoß hier ebenfalls unschwer erkennbar ist.
Weiterführende Informationen
F 08 0007/25
kok
Weitere aktuelle Nachrichten
-
OLG Frankfurt am Main: „Arzt für ästhetische Medizin“ ist irreführend
-
Was ist nachhaltiger Anbau? Wettbewerbszentrale beanstandet Fertiggericht
-
Wettbewerbszentrale erhebt Klage gegen dm wegen des Verkaufs von Arzneimitteln
-
Medizinisches Cannabis: Grundsatzverfahren der Wettbewerbszentrale vor dem BGH
-
Marktplatzriese Amazon: BKartA verbietet Preiskontrolle der Händler
