Home News Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Verlosung von Schönheitsoperation – Veranstalter verpflichten sich zur Unterlassung der beworbenen Aktion

Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen Verlosung von Schönheitsoperation – Veranstalter verpflichten sich zur Unterlassung der beworbenen Aktion

Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.

Für viel Aufsehen sorgt die Aktion einer Diskothek in Celle: Während einer Diskothekennacht am 22.11.2008 soll eine Schönheitsoperation zur Brustvergrößerung unter 30 Bewerberinnen verlost werden, so die Werbung für die Veranstaltung unter dem Motto „Kämpfe um deinen Traum“. Ärzte kritisieren diese Aktion als verantwortungslos. Die Wettbewerbszentrale hat nun sowohl die Betreiber der Diskothek als auch die vermittelnde Agentur abgemahnt – mit Erfolg.

„In Deutschland darf für Operationen nicht mit Preisausschreiben oder Verlosungen geworben werden“, erklärt Rechtsanwältin Christiane Köber, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale in Bad Homburg und Expertin für den Bereich des Gesundheitswesens. „Zwar sind Gewinnspiele grundsätzlich zulässig. Im Bereich des Gesundheitswesens gilt jedoch zum Schutze der Menschen ein strengerer Maßstab, weshalb Operationen einem grundsätzlichen Werbeverbot unterliegen.“, so Köber weiter.

Nach Abmahnung durch die Wettbewerbszentrale haben sich die Betreiber der Diskothek und die Agentur verpflichtet, sowohl die Werbung als auch die Durchführung der Aktion am 22.11.2008 zu unterlassen.

Der vorliegende Fall der Verlosung einer Operation ist indes kein Einzelfall: Die Wettbewerbszentrale hat bereits in der Vergangenheit Verlosungen von Operationen untersagt. Derzeit prüft sie einen Fall, der die Verlosung von Augen-Lasikbehandlungen betrifft.

Wettbewerbszentrale

Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Als branchenübergreifende und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft unterstützt sie den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb, bietet umfassende Informationsdienstleistungen rund um das Wettbewerbsrecht, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und setzt als Hüter des Wettbewerbs die Spielregeln im Markt – notfalls per Gericht – durch. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 600 Kammern und Verbänden der Wirtschaft.

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