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Wettbewerbszentrale beanstandet getarnte Briefwerbung von Vodafone Kabel Deutschland

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale die Einleitung eines Abmahnverfahrens gegen den Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen irreführender, getarnter Briefwerbung. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern sowie aus dem Bereich des Wettbewerbs, die die Wettbewerbszentrale im Hinblick auf amtlich aufgemachte Postsendungen des Kabelnetzbetreibers erhalten hat.

Aufgrund mehrerer Anfragen aus der Öffentlichkeit bestätigt die Wettbewerbszentrale die Einleitung eines Abmahnverfahrens gegen den Kabelnetzbetreiber Vodafone Kabel Deutschland GmbH wegen irreführender, getarnter Briefwerbung. Hintergrund sind zahlreiche Beschwerden von Verbrauchern sowie aus dem Bereich des Wettbewerbs, die die Wettbewerbszentrale im Hinblick auf amtlich aufgemachte Postsendungen des Kabelnetzbetreibers erhalten hat.

Die betreffenden Postsendungen erwecken aufgrund ihrer Gestaltung bei den Empfängern den Anschein, ohne einen Rückruf bei Vodafone Kabel Deutschland, Veränderungen bei der Internet- oder TV-Versorgung befürchten zu müssen.

Die betroffenen Verbraucher erhielten zum einen eine rosafarbene Postkarte von dem Kabelnetzbetreiber, die mit einem Stempel zu einem „Wiederholten Zustellversuch“ versehen war und unter Fristsetzung zum dringenden Rückruf hinwies. Hintergrund dieser Notwendigkeit solle die Neuerung der Telefon- und Internettechnologie an der Adresse des Angeschriebenen sein.

Zum anderen erhielten Verbraucher weitere Briefsendungen des Kabelnetzbetreibers: Diese waren ebenfalls mit einem offiziell anmutenden Stempel versehen und enthielten folgenden Betreff: „DVB-T-Abschaltung erfordert Umstellung auf moderne TV-Versorgung“. Damit wurde bei den betroffenen Empfängern der Eindruck erweckt, man erfahre Nachteile im TV-Empfang, wenn man sich nicht innerhalb einer bestimmten Frist bei dem Anbieter melde.

Die Wettbewerbszentrale hält diese Werbemaßnahmen für irreführend, da unter anderem der kommerzielle Zweck nicht ausreichend deutlich kenntlich gemacht wird. Außerdem wird nach Auffassung der Wettbewerbszentrale durch die Gestaltung der Briefsendung und den dort getroffenen Aussagen bei den Empfängern auf unlautere Weise Handlungsdruck erzeugt. Beide als bloße Informationsschreiben aufgemachte Werbemaßnahmen haben zum Ziel, dass sich die Angeschriebenen mit dem Kabelnetzbetreiber telefonisch in Verbindung setzen.

Die Wettbewerbszentrale hat Vodafone Kabel Deutschland daher zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung aufgefordert und für den Fall, dass diese Erklärung nicht abgegeben wird, bereits gerichtliche Schritte angedroht.

Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht – durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.

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