Die auf § 7 Versicherungsvertragsgesetz basierende Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoVO) tritt am 1. Januar 2008 in Kraft. Sie regelt, welche Informationen Versicherungsinteressenten vor dem Abschluss einer Versicherung sowie während der Laufzeit eines Versicherungsvertrages übermittelt werden müssen.
Neu ist, dass ab 1. Juli 2008 für Neuverträge auch ein „Produktinformationsblatt“ erstellt und an den Verbraucher ausgehändigt werden muss. Auf diese Weise sollen in Zukunft die Versicherungsnehmer in besonders übersichtlicher Weise über wichtige Vertragsmodalitäten informiert werden. Auch dürfte dadurch die Vergleichbarkeit mit Produkten anderer Anbieter vereinfacht werden.
Weiterhin sind aufgrund der neuen Verordnung erstmals die Kosten bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallversicherung mit Prämienrückgewähr sowie einer privaten Krankenversicherung anzugeben.
Die Verordnung enthält für die Versicherungswirtschaft Übergangsfristen bis zum 30.06.2008. Die Regelungen zu Kostenangaben und dem Produktinformationsblatt treten am 01.07.2008 in Kraft.
Quelle und weiterführende Informationen:
Pressemitteilung des Bundesministeriums der Justiz vom 21.12.2007 >>
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