Der Verband der unabhängigen Kraftfahrzeug-Sachverständigen e.V. hatte seine Mitglieder zum diesjährigen Sachverständigentag am 30. April ins Novotel München Airport geladen. Wie stets, wurde zu technischen und juristischen Themen referiert sowie interessante Produkte und Dienstleistungen vorgestellt.
Die Wettbewerbszentrale war durch RA Dr. Andreas Ottofülling vertreten, der zum Thema „Neues aus dem Sachverständigenrecht“ referierte und den etwa 80 Zuhörern einen Überblick über die aktuellen zivil- und lauterkeitsrechtlichen Themen gab. So ging es unter anderem um die für Sachverständige relevanten Änderungen in der Zivilprozessordnung und die Digitalisierung im Rahmen der elektronischen Kommunikation mit den Gerichten. Weiter wurden die Änderungen der Sachverständigenordnungen und die Auswirkungen auf die Praxis beleuchtet.
Anhand von wettbewerbsrechtlichen Fallbeispielen aus der Beratungs- und Rechtsverfolgungstätigkeit der Wettbewerbszentrale konnte den Sachverständigen aufgezeigt werden, wo die Grenzen zulässiger Werbung aufhören und die Gefahr der Rechtsverfolgung lauert. Gleichwohl wurde den Sachverständigen aber auch Mut gemacht, die Dienstleistungen zu bewerben und sich mit einem guten Marketing von unseriös agierenden Mitbewerbern abzusetzen. Denn dass es ohne Werbung nicht geht, hat schon der Autobauer Henry Ford festgestellt, dem das Zitat nachgesagt wird: „Wer nicht wirbt, der stirbt.“
ao
Weitere aktuelle Nachrichten
-
BGH: Händedesinfektionsmittel darf nicht mit „hautfreundlich“ beworben werden
-
BGH verhandelt über Klage der Wettbewerbszentrale zur Plattformhaftung von Amazon
-
EuGH: Mitbewerber sind klagebefugt nach DS-GVO
-
Wettbewerbszentrale beanstandet unerlaubte Bewertungsaufforderungen
-
OLG Nürnberg: Referenzpreis muss unschwer zu ermitteln sein