Am 11. November 2011 ist das neue Produktsicherheitsgesetz (ProdSG) im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 01. Dezember 2011 in Kraft und löst das bisherige Geräte- u. Produktsicherheitsgesetz (GPSG) ab.
Das ProdSG will insbesondere die Zusammenarbeit zwischen Marktüberwachung und Zollbehörden intensivieren, um gefährliche Produkte möglichst frühzeitig aufspüren zu können, und so für besseren Verbraucherschutz und fairen Wettbewerb zu sorgen. Zudem wird der Bußgeldrahmen für Verstöße gegen das Gesetz auf bis zu 100.000.- € erweitert. Weiterhin werden die Bestimmungen zum GS-Zeichen im Hinblick auf die Voraussetzungen für seine Erteilung und die Kontrolle seiner Verwendung strenger gefasst und erweitert. So wird z. B. das GS-Zeichen dann nicht mehr zuerkannt, wenn das Produkt bereits eine CE-Kennzeichnung trägt und das durchgeführte CE-Konformitätsbewertungs-verfahren hinsichtlich der Sicherheit des Produktes dem Prüfverfahren eines GS-Zeichens gleichwertig ist. Das GS-Zeichen wird dann nur noch nach weitergehenden Prüfungen verliehen werden.
Weitere Informationen zu diesem Thema:
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts >>
fp
Weitere aktuelle Nachrichten
-
DSA-Verfahren: TEMU verpflichtet sich zur Unterlassung
-
Werbeaussage für Sonnenschutzmittel „Umfassender Schutz […] 100% gezielte Abdeckung des Lichtspektrums*“ als irreführend beanstandet
-
KG Berlin: Kostenlose ärztliche Behandlungen sind „Zugabe“ im Sinne des Heilmittelwerberechts und damit wettbewerbswidrig
-
Wettbewerbszentrale moniert gesundheitsgefährdende Angaben für Süßigkeiten
-
Rückblick: Wettbewerbszentrale mit Vortrag zum Werberecht für Fahrlehrer bei Jubiläumsveranstaltung