Home Handwerk Handwerksrolle LG Bremen: Bau von Wintergärten und Carports betrifft zulassungspflichtiges Handwerk
Zwei Handwerker verlegen Holzbretter auf einer Dachkonstruktion aus Holz, zum Bau eines Carports. Sie sind von einem Baugerüst umgeben.

LG Bremen: Bau von Wintergärten und Carports betrifft zulassungspflichtiges Handwerk

Das LG Bremen hat entschieden, dass der Bau von Wintergärten aus Glas und Carports aus Metall eine Eintragung in die Handwerksrolle erfordert (Urteil vom 10.07.2025, Az. 12 O 23/25). Geklagt hatte die Wettbewerbszentrale gegen die Werbung eines Unternehmens auf seiner Website sowie in sozialen Medien.

Wesentliche Tätigkeiten des Metallbauer- und Glaser-Handwerks

Das Unternehmen warb auf seiner Homepage und seinem Instagram-Account für die Beratung und den Bau von Carports und Wintergärten. Mit diesen zulassungspflichtigen Gewerken war das Unternehmen nicht in die Handwerksrolle eingetragen. Die Wettbewerbszentrale beanstandete die Werbung mit der Begründung, dass es sich dabei um eine wesentliche Tätigkeiten des Metallbauer- und Glaser-Handwerks handle.
Das Gericht folgte dieser Auffassung und stellte klar, dass der Bau von Wintergärten und Carports aus Metall zum Kernbereich des Metallbauer-Handwerks gehört. Ebenso sei der Bau und die Herstellung von Wintergärten unter Verwendung „nicht mineralischer, lichtdurchlässiger Werkstoffe“ (Glas) Bestandteil des Meisterprüfungsbildes im Glaser-Handwerk.

Die Werbung mit wesentlichen Tätigkeiten eines zulassungspflichtigen Handwerks ohne die notwendige Eintragung verstößt nach Ansicht des Gerichts gegen die Handwerksordnung. Zudem sei die Werbung irreführend, weil Verbraucherinnen und Verbraucher fälschlicherweise von einer Berechtigung zur Ausübung der beworbenen Tätigkeiten ausgehen.

Bedeutung für den Wettbewerb

Zulassungspflichtiges Handwerk ist zum Schutz der Qualität und Sicherheit der angebotenen Waren und Dienstleistungen solchen Betrieben vorbehalten, die qualifiziert sind und in die Handwerksrolle der zuständigen Handwerkskammer eingetragen wurden. Es verzerrt den Wettbewerb und beeinträchtigt neben der Kundschaft auch redliche Handwerksunternehmen, wenn Firmen ohne Eintragung zulassungspflichtiges Handwerk anbieten.

Weiterführende Informationen

News der Wettbewerbszentrale vom 18.06.2025 // LG Bremen: “Carwrapping” eintragungspflichtiges Handwerk >>

Zur Tätigkeit Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im Bereich Handwerk >>

F 11 0519/24

lr

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