Das Landgericht Kassel hat mit Beschluss vom 30. Juli 2002 – 11 O 4173/02 – einem Kosmetikinstitut untersagt, zeitlich befristete Jubiläumsnachlässe auf Permanent Make Up oder Faltenunterspritzung anlässlich des 15jährigen Bestehens anzukündigen, wenn seit der erstmaligen Gewährung des Jubiläumsrabattes mehr als fünf Monate vergangen sind.
Das Unternehmen hatte von Januar an in Zeitungsanzeigen mit einem – jeweils zeitlich befristeten -Jubiläumsrabatt von 20 % geworben. Dieses Angebot wurde „aufgrund großer Nachfrage“ über Wochen immer wieder verlängert. Die Wettbewerbszentrale hat diese Preiswerbung als irreführend beanstandet, weil der herabgesetzte Preis bereits zum Normalpreis geworden ist, wenn er über mehrere Monate hinweg gewährt wird.
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