Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste bundesweit und grenzüberschreitend tätige Selbstkontrollinstitution zur Durchsetzung des Rechts gegen den unlauteren Wettbewerb.
Rechtsdurchsetzung in der Corona-Krise
Die Entwicklungen rund um die Ausbreitung des Corona-Virus, stellen die Unternehmen der Wirtschaft vor besondere Herausforderungen und bedeuten zum Teil existenzbedrohende Belastungen.
Die Wettbewerbszentrale weist darauf hin, dass gerade in derartigen Krisenzeiten ein Mindestmaß an Fairness und Lauterkeit im Wettbewerb erforderlich ist, um die Allokationsfunktion des Wettbewerbs und damit ein Funktionieren des Marktes zu gewährleisten. Angesichts der zum Teil massiven wirtschaftlichen Einschnitte für die Unternehmen verfolgt die Wettbewerbszentrale Rechtsverstöße im Wettbewerb seit Mitte März 2020 mit besonderem Augenmaß und spricht Abmahnungen nur in notwendigen Fällen aus, um etwaige Existenzerhaltungsmaßnahmen nicht durch Rechtsdurchsetzungsverfahren zu erschweren.
Gleichzeitig wird die Wettbewerbszentrale aber gegen schwerwiegende Rechtsverstöße im Wettbewerb wie gewohnt vorgehen. Insbesondere Unternehmen, die die Corona-Krise, ihre Auswirkungen und die Angst und Unsicherheit in der Bevölkerung mit unlauteren Mitteln zu Absatzzwecken auszunutzen versuchen, werden auch weiterhin von der Wettbewerbszentrale auf Unterlassung in Anspruch genommen. (veröffentlicht: 25.03.2020)
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