Zum Influencer Marketing veranstaltete die Wettbewerbszentrale am 22.03.2024 ein Online-Seminar. Es richtete sich an Teilnehmende aus Unternehmen, die Influencer in der Werbung einsetzen möchten, sowie an beratende Anwälte. Ziel der Veranstaltung war es, die rechtliche Bedeutung des Influencer Marketings kompakt darzustellen und potenzielle Fallstricke aufzuzeigen, die Unternehmen und Influencer gleichermaßen betreffen können.
Marvin Dinges, Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt) bei der Wettbewerbszentrale und Mitglied der Praxisgruppe Social Media, führte in diesem 2,5 stündigen Spezialseminar in die Thematik ein und zeigte einige Fallbeispiele aus der Praxis.
Bedeutung des Influencer Marketings
Influencer sind Vorbilder einer gesamten Generation. Sie nutzen Soziale Medien hauptberuflich zur Unterhaltung ihrer Follower und für Werbung. Daher ist es unerlässlich, sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen zu befassen.
Das Seminar umfasste die Bedeutung und Funktion von Influencer Marketing, untermauert durch Zahlen und Daten. Dabei wurde deutlich, dass die Plattformen Instagram, TikTok und YouTube jeweils unterschiedliche Darstellungen und damit auch andere Herausforderungen bieten. Soziale Medien sind dynamisch, entwickeln sich stetig fort und damit auch die rechtlichen Anforderungen.
Vieles geregelt, aber noch Unklarheiten
Die Schlüsselerkenntnis des Seminars lautete: Obwohl Einiges durch die sog. Influencer– Entscheidungen des BGH geklärt wurde, existieren noch einzelne Unklarheiten. Die Wettbewerbszentrale gab hier ihre eigene Einschätzung ab und eine Checkliste an die Hand, die den aktuellen Stand der Rechtsprechung abbildet. Diese Entscheidungen dienen als Leitlinien für die Branche und verdeutlichen die Notwendigkeit für Unternehmen und ihre beratenden Anwälte, sich intensiv mit den Kennzeichnungspflichten auseinanderzusetzen.
Einige offene Rechtsfragen zum Influencer Marketing lässt die Wettbewerbszentrale aktuell gerichtlich klären.
Diese und eine Reihe von produkt- und branchenspezifischen Kennzeichnungspflichten wurden angesprochen, für die Unternehmen und beratende Anwälte beim Einsatz von Influencern sensibilisiert sein sollten. Für Verstöße, die Influencer im Auftrag von Unternehmen begehen, haften Unternehmen unter Umständen eigenständig.
Influencer Marketing: Bedeutsamer denn je!
Die Wettbewerbszentrale war jüngst im Rahmen des Sweeps der Europäischen Kommission zur Werbekennzeichnung bei Influencer Posts in Deutschland beteiligt. Die Thematik ist aktueller denn je, denn die rechtlichen Regeln hierzu werden nach Angaben der Kommission einer Eignungsprüfung unterzogen. Die Entwicklung bleibt daher spannend.
Weiterführende Informationen
md
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