Sachverständige
Pressemitteilungen
Hier finden Sie aktuelle Pressemitteilungen der Wettbewerbszentrale. Ältere Pressemitteilungen können über die
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Die Wettbewerbszentrale hat in 17 Fällen gegenüber öffentlichen und privaten Energieversorgern für Wasser, Gas und Strom Verstöße gegen die SEPA-Verordnung beanstandet. Die betreffenden Anbieter hatten Verbrauchern eine Bezahlung der fälligen Energiekosten per Lastschrift angeboten, allerdings entgegen der europäischen Regelung den Lastschrifteinzug von Konten im EU-Ausland eingeschränkt. Sie stellten für den Lastschrifteinzug Formulare zur Verfügung, die lediglich die Möglichkeit der Angabe einer deutschen Bankverbindung vorsahen.
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Mit nunmehr rechtskräftigem Urteil hat das Oberlandesgericht Dresden (Urteil vom 09.09.2014, Az. 14 U 389/14) entschieden, dass eine „Haupt- und Abgasuntersuchung für 59,- €“ unlauter ist.
Ein Autohaus hatte auf einem großformatigen Transparent unter Abbildung der HU-Prüfplakette unter anderem mit folgenden Angaben geworben:
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Der ADAC bewirbt seit kurzem massiv einen „ADAC Boot-Check schon ab € 99,00“. Damit soll Sicherheit beim Gebraucht-Boot-Kauf für Käufer, Verkäufer, Makler und Händler von Gebrauchtbooten geboten werden. Mit dem „ADAC Boot-Check-Bericht mit Prüfplakette“ werde der Zustand und die Funktionen für jedes Gebrauchtboot von 3 bis 20 m festgestellt und das Ergebnis fälschungssicher dokumentiert. Diese Prüfplakette sei ein sicheres Zeichen für ein seriöses Angebot, erspare Ärger beim Gebrauchtboot-Kauf und stelle zudem
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MÜNCHEN - Insgesamt 15.000 Beschwerden und Anfragen zu unlauterem Wettbewerb. Zunehmende Werbeversprechen mit falschen Güte- und Testsiegeln beschäftigen Wettbewerbszentrale. Über 100 Verfahren wegen getarnter Werbung gegen Verlage. Irreführende Preise geben Anlass zu Beschwerden.
Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e.V., Frankfurt am Main hat im Jahr 2009 rund 15.000 Beschwerden und Anfragen über unrechtmäßige Geschäftspraktiken bearbeitet. Insgesamt bewegt sich der Beschwerdeeingang damit nach wie vor auf einem hohen Niveau.
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Die Werbung mit Gütesiegeln und Prüfzeichen hat seit Jahren Hochkonjunktur. Die Anbieter möchten das eigene Produkt von der Konkurrenz positiv abheben. Grundlagen solcher Werbeaussagen sind im Regelfall freiwillige Prüfungen durch unabhängige Prüforganisationen, die sich die Werbetreibenden einiges kosten lassen. Untersuchungen haben gezeigt, dass Verbraucher ihre Kaufentscheidung maßgeblich davon abhängig machen, ob ein Produkt ein Gütesiegel trägt.
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Werbung mit Gütesiegeln oder Qualitätsauszeichnungen wird branchenübergreifend für Unternehmer immer wichtiger, um die Sicherheit ihres Onlineshops oder der angebotenen Produkte zu dokumentieren und dadurch das Vertrauen der Kunden zu gewinnen. Insbesondere im Internet verwenden Händler gerne die von der
Initiative D21 empfohlenen Gütesiegel wie beispielsweise das Trusted Shops- oder das Safer Shopping-Siegel des TÜV Süd – allerdings nicht immer in rechtmäßiger Weise.
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Die Wettbewerbszentrale hat für die Korrektur einer irreführenden Werbung des TÜV Rheinland für eine Plakette zur Preisstabilität von Produkten eines geprüften Unternehmens gesorgt.
Mit einer werbewirksamen TÜV-Plakette und den schlagwortartigen Hinweisen „Preisstabilität geprüft (90 %), Drogerieartikel, 30.04.2006 – 30.04.2007!“ hatte der TÜV Rheinland Anfang des Jahres auf seiner Homepage im Zusammenhang mit einer von ihm geprüften großen Drogeriemarktkette geworben.
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Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Bochum – 12 O 48/03 - einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bei Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu € 250.000,-- zur Unterlassung der Führung des akademischen Grades eines Diplom-Ingenieurs rechtskräftig verurteilt.
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