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Oberlandesgericht Hamm: Einverständniserklärung zur Telefonwerbung kann nicht per vorformulierter Klausel im Handyvertrag eingeholt werden – 13.09.2006

Telefonwerbung, die ohne vorheriges Einverständnis des Verbrauchers praktiziert wird, ist wettbewerbswidrig. Dies hat das Oberlandesgericht Hamm mit Urteil vom 15.08.2006 entschieden. Der Mobilfunkkunde erteilt sein Einverständnis auch nicht durch eine vorformulierte Klausel im Handyvertrag, nach der er sich damit einverstanden erklärt, dass ihn der Mobilfunkanieter auch über „weitere interessante Angebote“ informiert.

Bundesgerichtshof: Allgemeine Geschäftsbedingung eines Reiseveranstalters „20 % Anzahlung bei Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins“ ist zulässig – Wettbewerbszentrale begrüßt BGH-Urteil

Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte am 20. Juni 2006 darüber zu entscheiden, ob die Verwendung der Klausel

„Mit Erhalt der schriftlichen Reisebestätigung und Aushändigung des Sicherungsscheins werden 20 % des Reisepreises als Anzahlung fällig. Bei Ferienwohnungen beträgt die Anzahlung 20 % des Reisepreises je Wohneinheitbuchung.“

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