
Zusätzliche pauschale Servicegebühr bei Flugbuchungen unzulässig
Der BGH hat entschieden, dass ein Flugvermittlungsportal ein unzulässiges zusätzliches Entgelt verlangt, wenn
Der BGH hat entschieden, dass ein Flugvermittlungsportal ein unzulässiges zusätzliches Entgelt verlangt, wenn
Mit Urteil vom 31.05.2022 hat das Landgericht Frankfurt am Main die Betreiberin eines Reisebuchungsportals verurteilt, es zu unterlassen, vor Abschluss einer Buchung …
Das LG Darmstadt hat jüngst eine Fluggesellschaft verurteilt es zu unterlassen, die verbraucherseitige Geltendmachung von Ansprüchen aus der Fluggastrechte-VO
Der EuGH (Az.: C-249/21) hat mit Urteil vom 07.04.2022 über die Frage entschieden, ob sich bei einer Online-Hotelbuchung das Auslösen der Zahlungspflicht allein aus der Formulierung auf dem Bestellbutton ergeben muss oder
Das LG Aschaffenburg hat jüngst in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Reiseunternehmen verurteilt es zu unterlassen, für Ferienappartements unter Angabe von Preisen zu werben, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen enthalten
Die Wettbewerbszentrale hat in einem Verfahren vor dem Landgericht Frankfurt a. M. gegen die Fluggesellschaft Ryanair wegen der Verwendung bestimmter Klauseln in deren allgemeinen Beförderungsbedingungen erstinstanzlich obsiegt
Die Wettbewerbszentrale nimmt ein jüngst erstrittenes Versäumnisurteil des Landgerichts Koblenz zum Anlass, daran zu erinnern, dass Einschränkungen eines Angebotes grundsätzlich in der Werbung anzugeben sind
Mit Urteil vom 24.08.2021 hat der Bundesgerichtshof die Betreiberin eines Flugbuchungsportals verurteilt, es zu unterlassen, bei der Buchung von Flügen im Internet als kostenlose Bezahlmethode ausschließlich die Zahlungsweise mittels einer von ihr in Kooperation mit einer Bank kostenlos ausgegebenen Mastercard Gold anzubieten und
Mit Urteil vom 29.07.2021 hat das OLG Stuttgart in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale die Berufung einer Hotelbetreiberin gegen die landgerichtliche Verurteilung zur Unterlassung der Werbung unter Hinweis auf eine nicht mehr bestehende Sterneklassifizierung zurückgewiesen
Das OLG München hat die Bewerbung einer Reise mit den Aussagen „Von uns für Sie geprüft!“, „Kundenzufriedenheit „sehr gut“ und „Gesamt-Note: 1,48“ als irreführend bewertet, da der Erklärung kein objektiver Test, sondern lediglich eine Kundenzufriedenheitsumfrage zugrunde lag