Reisen, Lifestyle & Fitness

Falsche Hotel-Sterne auf google.de – Wettbewerbszentrale siegt beim LG Berlin

Mit Anerkenntnisurteil vom 08.07.2020 (Az. 101 O 3/19) hat das LG Berlin der Google LLC, Mountain View (USA) untersagt, selbst oder durch Dritte in der Bundesrepublik Deutschland in sogenannten Google Local Listings auf der Suchergebnisseite der Internet-Suchmaschine www.google.de Hotelbetriebe, die in Deutschland gelegen sind, mit der Angabe „X-Sterne-Hotel“ anzuzeigen, …

Irreführende Werbung für Legal-Tech Angebot – Wettbewerbszentrale beanstandet Werbeaussagen eines Portals zur Durchsetzung von Fluggastrechten

Die Wettbewerbszentrale hat im Bereich von Legal-Tech Dienstleistungen erneut eine Werbung als irreführend beanstandet, diesmal die eines Portals für Fluggastrechte. Das Portal bietet Flugreisenden im Falle von Verspätungen oder Ausfällen an, deren Rechte gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen.

TUI Preisindikator unzulässig

Mit Beschluss vom 17.04.2019 hat das OLG Celle in einem von der Wettbewerbszentrale geführten Klageverfahren die Berufung der TUI Deutschland GmbH gegen ein Urteil des LG Hannover zurückgewiesen (Az. 13 U 108/18). Das LG Hannover hatte auf Antrag der Wettbewerbszentrale dem Reiseveranstalter die Werbung in einem Reisekatalog für Pauschalreisen unter Darstellung eines Leistungspakets sowie der Angabe eines „TUI Preisindikators“ untersagt, wenn der Kunde nicht gleichzeitig in exakt bezifferter Form über den von ihm zu zahlenden Reisepreis informiert

Generalanwalt beim EuGH stuft Angebot von Airbnb als „Dienst der Informationsgesellschaft“ ein

Nach Ansicht von Generalanwalt Szpunar stellt ein Dienst, wie er von der Plattform Airbnb geleistet wird, einen Dienst der Informationsgesellschaft dar. Das geht aus den Schlussanträgen des Generalanwalts vom 30.04.2019 in der Rs. C-390 hervor.

Dabei geht der Generalanwalt davon aus, dass die Dienstleistung von Airbnb darin besteht, mittels einer elektronischen Plattform einen Kontakt zwischen potenziellen Mietern und Vermietern herzustellen, die kurzfristige Beherbergungsleistungen anbieten. Zudem

Mitteilungen zu Gewinnreisen: LG Bremen verhängt Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro

Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das LG Bremen gegen den Reiseanbieter Kompass Holidays GmbH, Bremen, ein Ordnungsgeld in Höhe von 10.000 Euro verhängt (Beschluss vom 19.03.2019, Az. 12 O 203/16, nicht rechtskräftig).

Dem Unternehmen war zuvor rechtskräftig untersagt worden, im geschäftlichen Verkehr selbst oder durch Dritte in Werbeschreiben oder sonstigen Äußerungen mitzuteilen, der jeweilige Adressat der Mitteilung habe eine Reise gewonnen, wenn der Gewinner der Reise gleichwohl Kosten, insbesondere für einen Kerosinzuschlag, Flughafenzuschlag und / oder Saisonzuschlag tragen muss (Urteil vom 22.02.2017, Az. 12 O 203/16).

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