LG Frankfurt: Kosten für Check-In am Flughafen sind schon im Rahmen der Flugbuchung anzugeben – Wettbewerbszentrale will Klärung in dieser Grundsatzfrage
Die irische Fluggesellschaft Ryanair ist verpflichtet, schon im Rahmen des Buchungsvorgangs einer Flugbuchung die für den optionalen Check-In am Flughafen vom Fluggast zu zahlenden Kosten in bezifferter Form anzugeben.