LG Aschaffenburg zu Preisangaben bei der Werbung für Ferienimmobilien
Das LG Aschaffenburg hat jüngst in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale ein Reiseunternehmen verurteilt es zu unterlassen, für Ferienappartements unter Angabe von Preisen zu werben, die nicht sämtliche obligatorischen Kostenpositionen enthalten