Angabe der Reisedauer bei Flusskreuzfahrten
Zum Jahresende 2012 erreichten die Wettbewerbszentrale Beschwerden zu diversen Anbietern von Flusskreuzfahrten. Beschwerdegegenstand war jeweils die Angabe der Reisedauer. Ein Anbieter hatte z. B. für eine Donau-Kreuzfahrt deren Länge hervorgehoben mit „7 Tage“ angegeben.