Pressemitteilung

Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine: Mündliche Verhandlung vor dem OLG Stuttgart am 18.06.2015 – Wettbewerbszentrale will Klarheit für den gesamten Einzelhandel

Die Wettbewerbszentrale will in dem vor dem OLG Stuttgart geführten Berufungsverfahren gegen die Drogeriemarktkette Müller Markt in der Frage der Einlösung fremder Rabatt-Gutscheine Klarheit für den Einzelhandel erreichen: Für den 18. Juni 2015 ist dort Termin zur mündlichen Verhandlung anberaumt (OLG Stuttgart, Az. 2 U 148/14).

Kern des Rechtsstreits ist die Frage, ob die beklagte Drogeriemarktkette mittels einer Werbeaktion Kunden anbieten darf, auch Rabatt-Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet:

„50 % günstiger als Hotels“: Wettbewerbszentrale lässt irreführende Ersparniswerbung gerichtlich untersagen

Mit Urteil vom 14.04.2015 (Az. 103 O 124/14; nicht rechtskräftig) hat das LG Berlin in einem von der Wettbewerbszentrale angestrengten Klageverfahren einem Vermittler für die Vermietung von Appartements als Ferienunterkünfte untersagt, im Internet oder sonst werblich für das eigene Angebot mit der Aussage „50 % günstiger als Hotels“ wie konkret im eigenen Internetauftritt geschehen, zu werben.

Rechtsunsicherheit durch Informationspflichten für Werbung und Vertrieb belastet Unternehmen – Wettbewerbszentrale legt Jahresbericht 2014 vor –

Insgesamt hat die Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr erneut über 13.000 Anfragen und Beschwerden bearbeitet. Knapp 60 % aller Fälle betrafen dabei den Bereich „Irreführung und Transparenz“. Dabei sind die bei der Wettbewerbszentrale eingegangenen Fälle mit irreführenden Preismogeleien um gut 11 % zurückgegangen. Sachverhalte zu Marktverhaltensregelungen wie Handwerksordnung, Apothekenbetriebsordnung, Gewerbeordnung, Ladenschlussgesetz und Lebensmittel-, Heilmittel- oder sonstige berufs- und produktbezogene Regelungen folgten mit 25 % Anteil am Gesamtaufkommen. Daneben bearbeitete die Wettbewerbszentrale über 800 Fälle belästigender Werbung und ebenso viele Fälle aus den Bereichen

Einladung zum Jahrespressegespräch 2015 der Wettbewerbszentrale

Sehr geehrte Damen und Herren,
aus Anlass unserer Jahrestagung möchten wir Sie zum Jahrespressegespräch am Dienstag, den
28. April 2015 nach Bad Homburg einladen. Dr. Reiner Münker, Geschäftsführendes Präsidiumsmitglied der Wettbewerbszentrale, wird über die Tätigkeit der Wettbewerbszentrale im vergangenen Jahr berichten.
Dr. Münker wird erörtern, über welche Geschäftspraktiken häufig Beschwerde geführt wurde.

Formularfallen – Landgericht Berlin untersagt weitere Versendung von Werbeformularen

Ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 4.11.2014 (AZ 103 O 42/14), das die Versendung von Werbeformularen untersagt, ist nunmehr rechtskräftig geworden.

Die beklagte Firma DMVG Deutsche Markenverwaltung GmbH, Berlin, hatte Formulare an eine Vielzahl von Markeninhabern versendet, deren befristeter Markenschutz auslief. Mit diesem Formular wollte das Unternehmen Aufträge der Betroffenen zur Verlängerung des Markenschutzes gegen Zahlung von 1.560,00 € erschleichen. Das Formular enthielt die relevanten Daten der Markeneintragung und oben links ein Emblem, das demjenigen des Deutschen Patent- und Markenamtes ähnelt.

Ryanair und flug.de müssen Buchungsportale ändern – Wettbewerbszentrale mit Klagen erfolgreich

In zwei kürzlich ergangenen Entscheidungen haben deutsche Gerichte den Grundsatz bekräftigt, dass Anbieter von Flugreisen optionale Zusatzleistungen bei der Flugbuchung klar und eindeutig darstellen müssen. Der europäische Gesetzgeber hat geregelt, dass beim Verkauf von Flugreisen optionale Nebenleistungen auf Opt-in-Basis dargestellt werden müssen und dass diese Darstellung für den Verbraucher klar, transparent und eindeutig am Beginn jedes Buchungsvorgangs zu erfolgen hat

Landgericht Ulm hält Gutscheineinlösung von Müller Markt für rechtmäßig

Mit Urteil vom 20. November 2014 – Az. 11 O 36/14 KfH (nicht rechtskräftig) – hat das Landgericht Ulm eine Werbeaktion der Drogeriemarktkette Müller für zulässig angesehen, bei dem diese angeboten hatte, Gutscheine anderer Drogeriemärkte und Parfümerien einzulösen. Die Wettbewerbszentrale hatte diese Werbeaktion als gezielte Behinderung von Mitbewerbern beanstandet. Durch das gezielte Einsammeln der Gutscheinwerbung von anderen Anbietern würden deren Werbeaufwendungen zunichte gemacht und der Kunde quasi noch kurz vor dem Ladenlokal des Mitbewerbers abgefangen.

Amazon wegen fehlender Textilkennzeichnung und fehlender Grundpreisangaben verurteilt – LG Köln gibt Klage der Wettbewerbszentrale statt –

Das Landgericht Köln hat mit Urteil vom 6.11.2014 (Az.: 31 O 512/13) dem Online-Händler Amazon mit Sitz in Luxemburg verboten, Verbrauchern Textilerzeugnisse gewerblich anzubieten, ohne Angaben über die verwendeten Fasern zu machen. Ferner wurde dem Unternehmen untersagt, gegenüber Verbrauchern für eine Ware unter Preisangabe zu werben, ohne den Grundpreis anzugeben. Damit gab das Gericht der Wettbewerbszentrale Recht, die Amazon auf Unterlassung verklagt hatte.

BGH bestätigt Verbot der Werbeankündigung einer „Kostenlosen Zweitbrille“ durch Augenoptiker

Mit Urteil vom 06.11.2014 (Az. I ZR 26/13) entschied der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs, dass eine von einem Augenoptikunternehmen als Geschenk präsentierte kostenlose Zweitbrille als unzulässige Zugabe i. S. des § 7 Abs. 1 Heilmittelwerbegesetz anzusehen ist. Die Entscheidung geht auf eine Klage der Wettbewerbszentrale zurück, die nach bestätigenden Urteilen der Vorinstanzen nun auch höchstrichterlich Erfolg hatte.

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