Krypto Crowdfunding: Keine Werbung mit einer Prüfung oder Auszeichnung durch die BaFin
Die Wettbewerbszentrale erhielt Beschwerden zu öffentlichen Aussagen eines Unternehmens, das basierend auf dem Geschäftsmodell von Kryptowährungen Crowdfunding-Projekte anbietet. Der Geschäftsführer des sogenannten „Start-up-Accelerator“ äußerte sich in einem im Internet veröffentlichten Interview zu den von seinem Unternehmen angebotenen Crowdfunding-Projekten dahingehend, dass er von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht das Prädikat „erstes regulatorisch geprüftes ICO in Deutschland“ erhalten habe.