SEPA-Diskriminierung: EuGH-Generalanwalt hält Einschränkung der Deutschen Bahn bei SEPA-Zahlungen auf Kunden mit Wohnsitz in Deutschland für unzulässig
In seinen Schlussanträgen zu einem Verfahren einer österreichischen Verbraucherorganisation gegen die Deutsche Bahn kommt der Generalanwalt beim EuGH zu dem Ergebnis, dass die Deutsche Bahn, die ihren Kunden grundsätzlich eine Zahlung per Lastschrift anbietet, dieses Angebot nicht in der Weise beschränken kann, dass nur Kunden in Deutschland dieses wahrnehmen können (Schlussanträge des Generalanwaltes beim EuGH vom 02.05.2019, Rechtssache C-28/18).
