Nur konkret getestete Matratze darf als „Testsieger Stiftung Warentest“ bezeichnet werden und nicht die ganze Modellreihe
Der Hinweis „Testsieger Stiftung Warentest“ für den Verkauf einer Matratze in verschiedenen Größen ist irreführend, wenn sich das Testurteil der Stiftung Warentest lediglich auf die Matratze in der Größe 90 x 200 cm, Härtegrad 3, bezieht und nicht auf die ganze Modelreihe.