BGH entscheidet zur Darstellung der verpflichtenden Verbraucherinformationen bei einem Werbeprospekt mit Bestellpostkarte
In einem als Musterverfahren von der Wettbewerbszentrale geführten Prozess hat der BGH entschieden, dass die Werbebotschaft in einem Werbemittel grundsätzlich nicht gegenüber den erforderlichen Verbraucherinformationen zurücktreten müsse, dies aber nur der Fall sei, wenn für die Pflichtinformationen mehr als ein Fünftel des für eine konkrete Printwerbung verfügbaren Raums benötigt werde (Urteil v. 11.04.2019, Az. I ZR 54/16 – Werbeprospekt mit Bestellpostkarte II).
