LG Leipzig zur Werbung des Händlerbunds mit „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“
In dem von der Wettbewerbszentrale geführten Verfahren gegen den Händlerbund hat dieser seine Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des LG Leipzig vom 24.10.2018 (Az. 05 O 752/18) zurückgenommen. Damit ist diese Entscheidung rechtskräftig geworden, wonach dem Verein untersagt ist, seine Leistungen als „Hilfe bei Abmahnung“ mit der Angabe „kostenfreie gerichtliche Vertretung in allen Instanzen“ zu bewerben, ohne in unmittelbarem textlichen Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass der Rechtsschutz nicht gewährt wird, soweit Fragen gesundheits- oder krankheitsbezogener Werbung Gegenstand des Verfahrens sind.