Irreführende Hinweise in Werbeprospekten eines Discounters: „auch online“ und „Sofortrabatt an der Kasse“
Das Landgericht Amberg hat auf Antrag der Wettbewerbszentrale einem Lebensmitteldiscounter untersagt, in seinen Werbeprospekten für den Verkauf der dort abgebildeten Produkte mit dem Hinweis „auch online“ zu werben, wenn diese Produkte nicht zu dem beworbenen Preis bei dem im Prospekt angegebenen Onlineshop tatsächlich auch erhältlich sind