Grundsatzurteil zu Zahlungsentgelten – OLG München erlaubt zusätzliche Kosten sowohl bei der Zahlung mit „PayPal“ als auch bei „Sofortüberweisung“
In einem Verfahren der Wettbewerbszentrale hat das OLG München mit Urteil vom heutigen Tag der FlixMobility GmbH als Anbieterin der Flixbus-Fahrten die Berechnung von Zahlungsentgelten sowohl bei Nutzung des Zahlungsdienstes „Sofortüberweisung“ als auch bei der Zahlung mittels PayPal erlaubt (OLG München, Urteil vom 10.10.2019, Az. 29 U 4666/18- nicht rechtskräftig). Aus Sicht der Wettbewerbszentrale handelt es sich um eine Entscheidung zu einer grundsätzlichen Frage, die für die Zahlungsmöglichkeiten per Sofortüberweisung oder PayPal branchenübergreifende Bedeutung hat.