Lebensmittelkennzeichnung: Erweiterte Informationspflichten für primäre Zutaten ab 1. April 2020
Am 1. April tritt die Durchführungsverordnung (EU) 2018/775 zu Art. 26 Abs. 3 LMIV in Kraft, nach der die Herkunftskennzeichnung für Primärzutaten in bestimmten Fällen verpflichtend wird.
