Zugaben zur Hauptuntersuchung – nur selten zulässig
Die sog. Hauptuntersuchung (Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO zur Erlangung der Prüfplakette) ist eine staatsentlastende Tätigkeit für die ein spezielles Zuwendungsverbot gilt.
Die sog. Hauptuntersuchung (Fahrzeugprüfung nach § 29 StVZO zur Erlangung der Prüfplakette) ist eine staatsentlastende Tätigkeit für die ein spezielles Zuwendungsverbot gilt.
Bei der Wettbewerbszentrale gehen regelmäßig Beschwerden gegen Sachverständige ein, die mit unzulässigen Aussagen über die Qualität und Verwendbarkeit ihrer Gutachten sowie das Leistungsspektrum ihrer Tätigkeit werben.
Das OLG Koblenz hat die Klage der Wettbewerbszentrale gegen ein Unternehmen, das den Handel mit elektronischen Zigaretten (sog. E-Zigaretten) betreibt, abgewiesen
Das Landgericht Mainz hat in einem Verfahren der Wettbewerbszentrale einem Energieversorgungsunternehmen verboten, den eigenen Erdgas-Tarif mit einer Ersparnis von bis zu 1.458,25 € gegenüber dem Grundversorgungstarif des örtlichen Grundversorgers zu bewerben
Die EU-Kommission hat jüngst die Ergebnisse einer EU-weit durchgeführten Überprüfung von kommerziellen Internetseiten („Sweep“) zum Thema „Greenwashing“ vorgestellt.
Das LG Frankfurt am Main hat in einem einstweiligen Verfügungsverfahren der Wettbewerbszentrale dem Online-Marktplatzbetreiber „Back Market“ (JUNG SAS) untersagt, mit einer Garantie von 36 Monaten zu werben, wenn
Das OLG Köln hat nach einem jüngst veröffentlichten Urteil einem Portal, das lediglich algorithmusbasierte Produktvergleiche präsentiert, u.a. die Verwendung der Domain „test.net“ untersagt
Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Verfahren der einstweiligen Verfügung entschieden, dass die Kennzeichnung eines Affiliate Links auf einem Technik- und Verbraucherportal mit einem Einkaufswagen-Symbol unzulässig ist, wenn
Eine Sicherheitsfirma verwendete in ihrer werblichen Kommunikation für ihr Produkt- und Dienstleistungsangebot bei Facebook und auf Twitter das nachstehend einkopierte Emblem eines Bundesministeriums:
Die seit 15.12.2020 geltende Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung (SchutzmV) sieht die Abgabe von FFP2-Masken durch Apotheken an Personen über sechzig und Risikogruppen vor.
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