Werbung mit Testsiegeln – Bundesgerichtshof verlangt Fundstellenangabe auch bei Produktabbildungen in Verkaufsprospekten
In einem aktuell veröffentlichten Urteil hält der Bundesgerichtshof an seiner strengen Rechtsprechung bei der Werbung mit Testsiegeln fest und verlangt auch dann, wenn in einem Werbeprospekt eine Produkteverpackung mit einem darauf angebrachten Testsiegel enthalten ist, eine Fundstellenangabe für diesen Test
