Vergabe des CMA-Gütezeichens durch die Bundesregierung ist unzulässig -Entscheidung des europäischen Gerichtshofs nach Artikel 28 EG-Vertrag (freier Warenverkehr)-
Die Bundesrepublik Deutschland verstößt durch die Vergabe des Gütezeichens Markenqualität aus deutschen Landen an in Deutschland hergestellte Fertigerzeugnisse bestimmter Qualität (CMA) gegen ihre Verpflichtungen aus Artikel 28 EG-Vertrag (ehemals Artikel 30 EG).