Bundesgerichtshof: Zu der Frage, ob es verfassungsgemäß ist, dass Elektrizitätsversorgungsunternehmen Strom, der aus erneuerbaren Energien gewonnen wurde, zu einem festgelegten Mindestpreisen abnehmen müssen?
Der Bundesgerichtshofs hat in drei Urteilen über Klagen entschieden, mit denen Betreiber von Windkraftanlagen von einem regionalen in Küstennähe ansässigen Elektrizitätsversorgungsunternehmen die Abnahme und Vergütung des von ihnen erzeugten Stroms verlangen. Er hat entschieden, dass die Betreiber von Windkraftanlagen die Elektrizitätsversorgungsunternehmen unmittelbar auf Anschluss, Abnahme und Vergütung in Anspruch nehmen und nicht – zunächst – nur den Abschluss eines Stromeinspeisungsvertrages verlangen können.
