Tabakwerbung
Auf Zigarettenpackungen darf künftig nicht mehr mit dem Zusatz .light., .mild. oder .niedriger Teergehalt geworben werden. Einer entsprechenden Rechtsverordnung der Bundesregierung stimmte der Bundesrat am 8.11.2002 zu. Solche Bezeichnungen seien irreführend, so die Begründung des Verbots, da sie dem Verbraucher suggerierten, dass diese Erzeugnisse weniger schädlich seien