Landgericht Krefeld: Die Zahlung von „Vermittlungsprovisionen“ an Kfz-Werkstätten durch Sachverständige ist unzulässig
Bietet ein Kfz-Sachverständiger einer Kfz-Werkstatt 50 Euro für die Vermittlung eines Gutachterauftrages, so ist das wettbewerbswidrig.
