Europäischer Gerichtshof: RTL muss die Anzahl seiner Werbeunterbrechungen einschränken
RTL darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes 90-Minuten Filme nicht alle 20 Minuten mit Werbung unterbrechen.
RTL darf nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes 90-Minuten Filme nicht alle 20 Minuten mit Werbung unterbrechen.
Im vorliegenden Fall durfte die Beklagte als Steuerberatungsgesellschaft den Zusatz „KPMG“ zulässigerweise führen. Diesen Bestandteil der Firma darf sie nach Auffassung des Bundesgerichtshofs auch nach Erweiterung ihres Berufsfelds auf dasjenige einer Rechtsanwaltsgesellschaft beibehalten.
Es muss keine Verwechslungsgefahr zwischen einem Zeichen und einer bekannten Marke bestehen, um eine Beeinträchtigung dieser Marke geltend zu machen.
Die Wettbewerbszentrale erhält inzwischen zunehmend Beschwerden über Verstöße gegen die neuen Regelungen zur Rücknahme von Einwegverpackungen.
Das Hamburgische Verfassungsgericht hat das bisher einzige staatlich lizenzierte Online-Roulette in Deutschland gestoppt.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, Deutschland förmlich um Informationen über seine Pfand- und Rücknahmesysteme für bestimmte Arten von Einweg- (d. h. wiederverwertbaren aber nicht wiederverwendbaren) Getränkeverpackungen wie Dosen und Plastikflaschen zu ersuchen.
Das Bundesjustizministerium hat am 16. Oktober in Zusammenarbeit mit dem Institut für Urheber- und Medienrecht in München die Arbeitsgruppe zum so genannten „Zweiten Korb“ der Novelle des Urheberrechts eröffnet. Die Arbeitsgruppe soll Eckpunkte erarbeiten, um das Urheberrecht nach der jüngsten Novelle in weiteren Punkten zu modernisieren.
Das Bundeskabinett hat am 15.10 2003 den vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vorgelegten Entwurf für ein neues Telekommunikationsgesetz beschlossen. Das Gesetz bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates.
Die Verfassungsbeschwerde (Vb) einer Zahnarzt-GmbH, die sich gegen ihre wettbewerbsrechtliche Verurteilung wegen unzulässiger Werbung wehrte, war erfolgreich.
Nur wenige Tage vor Ablauf der Frist für die Umsetzung der neuen Datenschutzrichtlinie für elektronische Kommunikation in nationales Recht (31. Oktober) veranstaltet Erkki Liikanen, EU-Kommissar für Unternehmen und Informationsgesellschaft, am 16. Oktober in Brüssel einen Workshop zum Thema unerbetene kommerzielle E-Mails
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