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Oberlandesgericht Hamm: Verwechslungsgefahr zwischen Nobilia und Nobia

Das Oberlandesgerichts Hamm hat durch ein Urteil vom 31.07.2003 Tag dem schwedischen Konzern Nobia AB untersagt, in das Internet eine Homepage in deutscher Sprache sowie Presseinformationen und/oder Pressemitteilungen in deutscher Sprache zu stellen und dabei das Zeichen “Nobia“ oder “nobia“ in Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Küchenmöbeln zu benutzen.

Bundesgerichtshof: Internet-Suchdienst für Presseartikel ist zulässig

Das Auswerten von Presseartikeln im Internet und die systematische Auflistung der Artikelnamen mit Hyperlinks zu diesen Artikeln ist weder wettbewerbsrechtlich noch urheberrechtlich unzulässig. Insbesondere „Deep Links“, also solche Links, die nicht auf die Homepage des Internetauftritts, sondern unmittelbar auf tiefer liegende Webseiten verweisen, sind zulässig.

Stadt Barcelona hat keinen Anspruch auf Domain Barcelona.com

Inhaber von in den USA registrierte „.com“-Domains, deren Domain eine geographische Herkunftsangabe darstellt, müssen nicht um ihre Domains bangen. Das geht aus einem Urteil des amerikanischen United States Court of Appeals vom 2.6.2003 hervor, wonach der Inhaber der Domain „barcelona.com“ diese nicht auf die Stadt Barcelona übertragen muss.

Fernseh-Gewinnspiele im Zwielicht

Über Gewinnspiele im Fernsehen, an denen der Zuschauer nur über eine kostenpflichtige Rufnummer teilnehmen kann, hat am 08.07.2003 ausführlich plusminus in der ARD berichtet. In einigen Fällen reicht nicht ein einziger Anruf aus, um am Gewinnspiel teilnehmen zu können,

Ärztliches Werbeverbot weiter gelockert

Ein Zeitungsartikel, der über den Umzug eines Arztes in neue Räumlichkeiten berichtet und noch ein Foto des Arztes abbildet, ist nach Auffassung des Oberlandesgericht Düsseldorf nicht standes- und wettbewerbswidrig.

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