Bundesgerichtshof: Die Marke „Kinder“ für Schokolade ist nicht ohne weiteres verwechslungsfähig mit der Marke „Kinder Kram“ für Zuckerwaren
Der Bundesgerichtshof hatte über den Streit zu entscheiden, ob ein Hersteller von Schokoladenprodukten, der sich die Marke „Kinder“ hatte schützen lassen, gegen die Bezeichnung „Kinder Kram“ eines anderen Süßwarenherstellers vorgehen kann.