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Bundesverfassungsgericht: Kliniken dürfen im Internet sachlich werben

Kliniken dürfen im Internet werben, wenn ihre Selbstdarstellung auf sachliche Informationen beschränkt ist. Dabei gelten für Kliniken nach einem Urteil des BVerfGs vom 17.7.2003 (Az. 1 BvR 2115/02) geringere Werbeschranken als für selbstständige Ärzte. Zulässig sind insbesondere Angaben über Behandlungsgebiete, die behandelnden Ärzte und die Ausstattung der Klinik.

Oberlandesgericht Hamm: Verwechslungsgefahr zwischen Nobilia und Nobia

Das Oberlandesgerichts Hamm hat durch ein Urteil vom 31.07.2003 Tag dem schwedischen Konzern Nobia AB untersagt, in das Internet eine Homepage in deutscher Sprache sowie Presseinformationen und/oder Pressemitteilungen in deutscher Sprache zu stellen und dabei das Zeichen “Nobia“ oder “nobia“ in Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Küchenmöbeln zu benutzen.

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