OLG Celle: Werbung einer Autoglas Reparaturwerkstatt, Kunden für einen Werbeaufkleber einen Bonus zu bezahlen, ist wettbewerbswidrig –
Eine Werbung mit der eine Autoglas Reparaturwerkstatt jedem einen Bonus bis zu 150 EUR verspricht, der seine Windschutzscheibe in der Werkstatt erneuern lässt und dann ein Jahr lang einen kleinen Werbeaufkleber (4cm) auf seinem Auto belässt ist wettbewerbswidrig, weil