Landgericht Berlin: Unzulässige Laienwerbung – Schüler und Jugendliche sollen Freunde zu einem Tanzkurs animieren – 01.06.2006
Auch wenn Laienwerbung grundsätzlich zulässig ist, so kann sie bei einem besonders schutzbedürftigen Adressatenkreis, wie Schülern und Jugendlichen, als wettbewerbsrechtlich unzulässig gewertet werden. Dies hat das Landgericht Berlin auf Antrag der Wettbewerbszentrale entschieden.
