OLG Celle: „Klassenfahrt-Werbeaktion“ von Bahlsen unzulässig – 25.07.2005
Bahlsen darf die im Internet und auf Produktverpackungen laufende Werbeaktion „Sammeln für die Klassenfahrt“ nicht fortführen; anderenfalls droht dem Unternehmen die Festsetzung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro.