Bundesgerichtshof: Mengenausgleich unter Selbstentsorgern schon in der Vergangenheit zulässig – Duales System unterliegt im Streit gegen Selbstentsorgergemeinschaften – 03.07.2006
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass ein Mengenausgleich im Rahmen von Selbstentsorgergemeinschaften auch schon nach der bis Januar 2006 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung zulässig war. Die Verordnung habe Selbstentsorgergemeinschaften ausdrücklich zugelassen. Die Regelung habe nicht verlangt, dass jedes Mitglied der Gemeinschaft für sich die Erfüllung der geforderten Verwertungsquote nachweise. In der seit Januar 2006 geltenden Fassung der Verpackungsverordnung ist der Mengenausgleich nunmehr ausdrücklich zugelassen worden.
