Sind Internet-Links nicht mehr von der Pressefreiheit gedeckt? – 05.09.2005
Wie das Handelsblatt berichtet, will der Heise-Verlag gegen ein Urteil des OLG München Verfassungsbeschwerde einlegen, weil dieses einen Artikel des Verlages zwar noch von der Pressefreiheit des Artikel 5 des Grundgesetzes gedeckt sah, aber nicht den dazugehörigen Link.