Bundesgerichtshof: Bezeichnung „Cambridge Institute“ für regional tätige Sprachschule nicht bundesweit geschützt
Mit einem nun im Volltext veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 49/04, Urteil vom 28.06.2007) entschieden, dass das Unternehmenskennzeichen einer Sprachschule keinen bundesweiten Schutz genießt, wenn das Unternehmen selbst nur lokal oder regional tätig ist. In einem solchen Fall ist der Schutz auf das räumliche Tätigkeitsfeld des Unternehmens beschränkt.
