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Bundesrat billigt neues Versicherungsvertragsrecht

Die Reform des Versicherungsvertragsrechts hat nach dem Bundestag auch den Bundesrat erfolgreich passiert. Die Novelle wird wie geplant am 1. Januar 2008 in Kraft treten. Dies wird eine umfassende Änderung der betroffenen Gesetze, insbesondere des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) bewirken. Zu den wichtigsten Regelungen zählen:

Bundesgerichtshof: Wortbestandteil „Bundes“ in Firma deutet auf Mehrheitsbeteiligung der Bundesrepublik Deutschland am Unternehmen hin

Mit einem kürzlich veröffentlichten Urteil hat der Bundesgerichtshof (BGH I ZR 122/04) entschieden, dass bei Wirtschaftsunternehmen, die in ihrer Firmenbezeichnung den Bestandteil „Bundes“ führen, die angesprochenen Verkehrskreise annehmen, dass die Bundesrepublik Deutschland bei diesem Unternehmen zumindest Mehrheitsgesellschafter ist.

Bundesgerichtshof: Keine Mitbewerberbehinderung bei nur versehentlicher Verletzung einer vertraglichen Pflicht

Nach einem jüngst veröffentlichten Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH I ZR 164/04) liegt keine unlautere gezielte Mitbewerberbehinderung vor, wenn ein etablierter Telefonnetzbetreiber den Telefonanschluss eines Kunden entgegen einer vertraglichen Verpflichtung nicht dauerhaft auf die Vorwahl eines anderen Netzbetreibers umstellt und diese Vertragsverletzung nur versehentlich erfolgte.

Wettbewerbszentrale mit Vortrag auf der IAA in Frankfurt a. M. vertreten

Auf Einladung der amtlich anerkannten Überwachungsorganisation Gesellschaft für Technische Überwachung mbH (GTÜ) bietet die Wettbewerbszentrale auch in diesem Jahr im Rahmen der Internationalen Automobilausstellung (IAA) am 17.09.2007 einen Überblick über die neuesten Entwicklungen im Wettbewerbsrecht das Sachverständigenwesen betreffend.

Neue Pflichten für Telekommunikationsanbieter – Änderungen durch TKG-Novelle treten am 1.9.2007 in Kraft

Ab 1.9. 2007 gelten für Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen neue Pflichten, die nach der TKG-Novelle nun im Telekommunikationsgesetz (TKG) geregelt sind. Hintergrund der Neuregelungen ist, dass insbesondere Jugendliche vor z. B. kostenmäßig unüberschaubaren Abonnements von Klingeltönen o. ä. besser geschützt werden sollen.

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