Health Claims Verordnung: Bezeichnung eines Biermischgetränks mit „Energy“ wettbewerbswidrig? – Termin zur mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht Siegen
Darf ein Biermischgetränk mit einem Alkoholgehalt von 2,5 Volumenprozent mit „Energy“ bezeichnet werden? Diese Frage hat nun das Landgericht Siegen zu klären. Am morgigen Donnerstag findet dort der Termin zur mündlichen Verhandlung statt. Eine Brauerei hatte ein Biermischgetränk mit 2,5 Volumenprozent Alkohol mit der Bezeichnung „Energy“ beworben.