Wettbewerbszentrale erfolgreich gegen irreführende Gewinnversprechen – OLG Karlsruhe bestätigt Ordnungsgeld in Höhe von 17.000 € gegen die Firma Glücks-Bringer
Gewinnversprechen sind nach wie vor beliebt, um den Leuten das Geld aus der Tasche zu ziehen. Gegen die Fa. Glücks-Bringer hat die Wettbewerbszentrale jüngst eine Verurteilung zu einem Ordnungsgeld wegen irreführender Gewinnversprechen erreicht. Diese Entscheidung des Landgerichts Offenburg hat das Oberlandesgericht Karlsruhe nun bestätigt.