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Lotto, Jackpot und Co.: OLG Hamm und OLG München bestätigen Werbeverbote

Das Oberlandesgericht Hamm hat mit Urteil vom 29.04.2010, Az. I 4-U 198/09 das Urteil des Landgerichts Münster vom 02.10.2009, Az. 022 O 33/09 dahin gehend bestätigt, dass bei der Bewerbung der Lotterie „Lotto“ auf Aufstellern, die vor Lottoannahmestellen platziert werden, die Höhe des möglichen Gewinns (Jackpot) nicht blickfangmäßig herausgestellt werden darf.

OLG Naumburg: ein Verkürzung der 5-jährigen Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei Bauteilen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist unwirksam

Das Oberlandesgericht Naumburg hat mit Urteil vom 21.05.2010, Az. 10 U 60/08 ein Urteil des Landgerichts Stendal vom 28.11.2008 bestätigt, wonach Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sind, die die gesetzliche Verjährungsfrist für Mängelansprüche von 5 Jahren nach § 438 Abs. 1 Ziff. 2b BGB bei einer Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist, auf 6 Monate bzw. 2 Jahre verkürzen.

Homöopathische Arzneimittel: Werbung mit Anwendungsgebieten ist auch gegenüber Fachkreisen verboten

Fertigarzneimittel, die als homöopathische Arzneimittel in den Verkehr gebracht werden, benötigen keine Zulassung, sondern lediglich eine Registrierung. Dem Antrag auf Registrierung sind die erforderlichen Unterlagen mit Ausnahme der Angaben über die Wirkungen und der Anwendungsgebiete vorzulegen, denn Wirksamkeitsnachweise für bestimmte Anwendungsgebiete sind bei homöopathischen Arzneimitteln aufgrund des hohen Verdünnungsgrades und des damit verbundenen geringen Gehalts an wirksamen Bestandteilen kaum zu führen.

Neue Informationspflichten für Dienstleister

Zum 17. Mai 2010 ist die neue Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) in Kraft getreten. Mit der DL-InfoV wird die Richtlinie 2006/123/EG über Dienstleistungen im Binnenmarkt in deutsches Recht umgesetzt. Hiernach sind Dienstleiser verpflichtet, ihrem Vertragspartner vor einem schriftlichen Vertragsschluss bzw. für den Fall eines mündlichen Vertragsschlusses vor Erbringung der Dienstleistung mit bestimmen Informationen zu bedienen.

Kommunionkindern darf man keine Angst machen

Dies musste ein Versicherungsvermittler einsehen, der Kommunionkinder anschrieb mit dem Ziel ein speziell auf Kinder zugeschnittenes Versicherungspaket unter dem Titel „proKids Plus“ zu verkaufen.
Diese Unfallversicherung wurde gegenüber den 9- bis 10-jährigen Kindern mit dem Hinweis auf 2 Millionen Kinderunfälle im Jahr beworben.

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