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Irreführende Werbung für nicht in Deutschland gefertigte Sanitärartikel

Das hohe Ansehen von in Deutschland hergestellten Produkten schlägt sich auch in der Produktwerbung nieder. Oftmals findet sich hier ein Hinweis auf die Herstellung in Deutschland. Die Grenzen des rechtlich Zulässigen werden allerdings überschritten, wenn so für ein Produkt geworben wird, obwohl es tatsächlich im Ausland hergestellt wird. Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Werbung von Importeuren/Händlern von Waren aus Drittländern, die mit Hinweisen auf eine Fertigung der Waren in Deutschland werben.

Änderung der Diätverordnung – Diabetiker-Lebensmittel werden abgeschafft

Am 9. Oktober 2010 ist die 16. Änderungsverordnung der Diätverordnung in Kraft getreten. Durch diese Verordnung wird die Diätverordnung dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand angepasst. Nach diesem benötigen Personen mit Diabetes mellitus keine speziellen diätetischen Lebensmittel mehr, da für sie inzwischen die gleichen Empfehlungen für eine gesunde Ernährung gelten wie für die Allgemeinbevölkerung.

Bundesgerichtshof zur Berufsbezeichnung „Freier Architekt“

In einem aktuellen Urteil (Entscheidung vom 25.03.2010, Az. I ZR 68/09) hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass die Verwendung der Berufsbezeichnung „Freier Architekt“ wettbewerbswidrig ist, wenn Sitz des Verwenders in Deutschland ist und ein Eintrag in der Architektenliste bei der zuständigen Architektenkammer in Deutschland nicht vorliegt. Zum Führen der Berufsbezeichnung „Architekt“ genügt es nicht, wenn der Verwender in der Architektenliste in einem anderen EU-Land eingetragen ist.

Versicherungsvermittlerforum Magdeburg

Die Industrie- und Handelskammer Magdeburg veranstaltet am 25. Oktober 2010 ihr erstes ganztägiges Versicherungsvermittlerforum in Magdeburg und hat Frau Rechtsanwältin Jennifer Beal, Geschäftsführerin des Berliner Büros der Wettbewerbszentrale eingeladen, einen Vortrag zu den wichtigsten Werberegeln für die Vermittlerbranche zu halten.

Wettbewerbszentrale geht gegen Lockvogelangebote bei Netto vor

Immer wieder gehen bei der Wettbewerbszentrale Beschwerden über Lockvogelangebote ein. Im Kern geht es regelmäßig darum, dass eine Ware günstig beworben wird, vor Ort jedoch kein ausreichender Vorrat vorhanden ist. So hatte der Discounter Netto unter der Rubrik „Sommerträume“ verschiedene Sorten eines Strudels zum herabgesetzten Preis beworben. Bei Ladenöffnung am 1. Gültigkeitstag der Werbung war das angekündigte Produkt in der Filiale in Hankensbüttel jedoch nicht vorhanden.

Qualität aus unseren Landen

Ein großer Lebensmitteldiscounter hatte für ein Waschmittel, das früher in den ostdeutschen Bundesländern hergestellt worden ist, mit dem Hinweis „Qualität aus unseren Landen“ unter gleichzeitiger Abbildung der 5 Landeswappen der ostdeutschen Bundesländer geworben. Das beworbene Waschmittel wird jedoch bereits seit vielen Jahren nicht mehr in den neuen Bundesländern hergestellt, sondern in Düsseldorf.

Missbräuchliche Verwendung von CE-Zeichen

Nach wie vor erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über die Verwendung von CE-Zeichen für technische Produkte, wobei der Eindruck erweckt wird, es finde durch eine neutrale Stelle eine Überprüfung statt, die über die Mindestvoraussetzungen nach dem Gesetz hinausgehen, ähnlich wie bei der Verleihung des GS-Zeichens (geprüfte Sicherheit).

„Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ – Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigt Verbot der Irreführung

Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat in einem Berufungsurteil einer Betriebskrankenkasse auch weiterhin verboten, sich als „Offizielle Krankenkasse der Deutschen Olympiamannschaft“ zu bezeichnen (OLG Düsseldorf, Urteil vom 07.09.2010, Az. I-20 U 108/09) und bestätigte damit eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf (siehe News vom 26.06.2009 >>).

Altkleidersammlungen in karitativem Mäntelchen

Immer wieder erreichen die Wettbewerbszentrale Beschwerden über Altkleidersammler, die in Hauseingängen und Toreinfahrten Tonnen abstellen mit der Aufforderung, alte Kleider und Schuhe zu spenden.

Großteils wird dieser „Spendenaufruf“ mit der irreführenden Behauptung begleitet, dass die Altkleider und Schuhe einem guten Zweck zugeführt werden. Teilweise wird durch den verwendeten Firmenname unmittelbar der Eindruck einer gemeinnützigen Verwendung erweckt, wie beispielsweise durch die Firmierung als „Rotes Herz e.K.“.

Ihr direkter Zugriff auf folgende Bereiche:

Kontakt
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs e. V.
Tannenwaldallee 6
61348 Bad Homburg vor der Höhe
T: +49 6172 12150
mail@wettbewerbszentrale.de