Rote Briefkästen der Konkurrenz in unmittelbarer Nähe der gelben Post-Briefkästen erlaubt
Nach einer aktuell veröffentlichten Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) ist es zulässig, dass ein Konkurrent der Deutschen Post AG seine von den Maßen zwar ähnlich beschaffenen, aber optisch völlig anders gestalteten Briefkästen in der Nähe von Filialen und Briefkästen der Deutschen Post AG aufstellt (Az. 3 U 965/07).