Handel mit Markenparfümimitaten ohne deutliche Imitationsbehauptung keine unlautere vergleichende Werbung
Der Bundesgerichtshof hat jüngst entschieden, dass der Handel mit Markenparfümimitaten dann keine unlautere vergleichende Werbung darstellt, „wenn keine klare und deutliche Imitationsbehauptung erfolgt, sondern lediglich Assoziationen an die Originale geweckt werden“ (Urteil vom 5. Mai 2011, Az. I ZR 157/09 – Creation Lamis).